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# Streaming ohne Grenzen: EU-Vorschriften für die Nutzung von Online-Abonnements im Ausland

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Ab 1 April ermöglichen neue Regeln den Europäern, ihre Online-Filmabonnements zu genießen, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen, so wie sie es zu Hause tun.

Die neuen Regeln gelten nicht nur für Fernsehserien und Filme, sondern auch für andere digitale Produkte wie E-Books und Songs.

Bisher war der Zugang zu Inhalten in vielen Fällen auf Reisen ins Ausland gesperrt.

Dies wird sich auf 1 im April ändern, wenn die Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Diensten in Kraft tritt. Alle EU-Länder müssen diese neuen Regeln durchsetzen von MdEP auf 18 angenommen Mai 2017 innerhalb von neun Monaten.

Was wird das neue Gesetz ändern?

Nach der neuen Verordnung darf jeder, der für das Recht bezahlt hat, Online-Inhalte von einem Anbieter in seinem Heimatland zu sehen, zu hören oder zu lesen, dies in jedem anderen EU-Land tun, in dem er sich für einen begrenzten Zeitraum aufhält.

Der Zugang wird nur Personen gewährt, die für einen begrenzten Zeitraum in ein anderes EU-Land reisen, z. B. weil sie im Urlaub oder auf Geschäfts- oder Studienreise sind.

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Jean-Marie Cavada, das französische ALDE-Mitglied, das für die Steuerung der neuen Regeln durch das Parlament verantwortlich ist, sagte: „Wenn Sie beispielsweise in Deutschland leben, aber Urlaub machen oder Ihre Familie besuchen oder in Spanien arbeiten, können Sie auf die Dienste zugreifen dass Sie in Deutschland in einem anderen Land der Union hatten, weil der Text die EU abdeckt. "

Inhaltsanbieter haben die Möglichkeit, den Standort der Abonnenten zu überprüfen. In dem Entwurf, über den abgestimmt werden soll, wird die Aufnahme von Schutzmaßnahmen in die Verordnung gefordert, um sicherzustellen, dass die Daten und die Privatsphäre der Nutzer während des gesamten Überprüfungsprozesses gewahrt bleiben.

Was ist mit aktuellen Abonnements?

Die Regelung gilt rückwirkend, d. H. Sie gilt auch für bereits bestehende Abonnements

Das größere Bild

Mit dieser Verordnung können Nutzer nicht nur Dienste in Anspruch nehmen, für die sie bezahlt haben, unabhängig davon, wo sie sich in der EU befinden. Es wird auch erwartet der Piraterie entgegenzuwirken, indem der Zugang zu legal erworbenen Inhalten gefördert wird.

Die Maßnahme ergänzt das Ende des Roamings, das mit 15 June 2017 Realität wurde, und die Ende der Geoblocking für Online-Einkäufe, die die Europaabgeordneten am 6 Februar 2018 angenommen haben.

Der Video-On-Demand-Markt

Fast 11% der europäischen Haushalte hatten 2016 ein Abonnement für einen Video-on-Demand-Dienst. Laut der Europäischen Rundfunkunion (EBU) wird sich ihre Zahl bis 2020 verdoppeln. Netflix macht mit 54% des EU-Abonnementmarktes den Löwenanteil aus .

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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