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Warum #TransnationalLists sind gut für die europäische Demokratie

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Warum wären transnationale Listen gut für die europäische Demokratie? Erinnern wir uns zunächst daran, dass das Europäische Parlament mehrfach die Einführung transnationaler Listen gefordert hat. Das erste Mal im Jahr 1998 im Bericht des damaligen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Georgios Anastassopoulos (ABl. C 292 vom 21.09.1998) und zuletzt im Vorschlag des Parlaments für eine Reform des Europawahlrechts im November 2015.

Transnationale Listen sind eine etablierte Forderung dieses Hauses. Transnationale Listen stellen keine Gefahr für die europäische Demokratie dar, sondern würden es im Gegenteil den europäischen Bürgern ermöglichen, direkt für ihren bevorzugten Spitzenkandidaten zu stimmen, und würden damit die Innovation der Wahlen von 2014 vervollständigen, als das Parlament sein Vorrecht, den Chef der Exekutive zu wählen, erfolgreich verteidigte , da es das Recht jedes Parlaments in einer parlamentarischen Demokratie ist.

Ein grundlegendes Problem der Europawahlen besteht darin, dass sie keineswegs europäisch sind, sondern die Summe nationaler Wahlgesetze, Wahllisten und nationaler Wahlkämpfe. 40 Jahre nach der Einführung der Direktwahlen zum Europäischen Parlament ist es höchste Zeit, diesen Wahlen eine echte europäische Dimension zu verleihen. Kampagnen im Vorfeld der Europawahlen sollten sich auf die europäische Politik konzentrieren und nicht als nationale „Nebenwahlen“ genutzt werden.

  1. Ein solcher Wahlkreis würde die derzeitige Verbindung zwischen den Abgeordneten und ihrer Wählerschaft umgehen. Daher den Aufbau einer distanzierteren und zentralisierten Union anstelle einer demokratischeren und rechenschaftspflichtigeren.  Nein, würde es nicht. Die Verbindung wäre niemals stärker gewesen. Eine Person, eine Stimme. Egal wo Sie wohnen. Transnationale Listen sind gut für Wähler. Es gibt ihnen mehr Macht auf Kosten von Hinterzimmerdeals. Das Volk wird darüber entscheiden, wer der nächste Kommissionspräsident wird.
  2. Die transnationale Liste würde als Tendenz zum Zentralismus wahrgenommen werden. Transnationale Listen sind ein zusätzliches Element und ersetzen nicht das derzeitige System. Da wir die einmalige Möglichkeit haben, einen Teil der britischen Sitze für transnationale Listen zu nutzen, wird kein Mitgliedsstaat durch die Einführung einen Sitz verlieren. Die Bürger haben weiterhin wie bisher ihren Vertreter im Wahlkreis.
  3. Die Liste würde höchstwahrscheinlich von populistischen Bewegungen genutzt werden, die dann mehr Sichtbarkeit erlangen und von extremistischen Ansichten in ganz Europa profitieren würden. Das ist ein sehr defensives Argument. Wir können uns also im europaweiten demokratischen Wettbewerb nicht gegen populistische und nationalistische Bewegungen durchsetzen? Wir sollten keine Angst vor der Demokratie haben. Transnationale Listen werden von Parteien aller politischen Richtungen genutzt und es ist unsere Aufgabe, die Herzen und Köpfe der Menschen mit den besseren Argumenten zu gewinnen.
  4. Transnationale Listen fördern nicht die Demokratie; tatsächlich unterwandern sie ihre Logik durch einen elitären Top-Down-Ansatz. Die Wähler erhalten zwei statt einer Stimme: Sie haben doppelt so viel direkten Einfluss wie bisher. Wenn überhaupt, wird es die Demokratie stärken, nicht schwächen. Transnationale Listen sind weder elitär noch top-down. Die Listen würden von den Mitgliedern der europäischen politischen Parteien, also den nationalen Parteien und Einzelmitgliedern, in einem transparenten und demokratischen Verfahren erstellt. Der Prozess spiegelt das Verfahren zur Nominierung von Spitzenkandidaten wider, die nicht als elitär oder von oben nach unten wahrgenommen werden.
  5. Populisten, die in ganz Europa Proteststimmen sammeln, könnten am Ende den nächsten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission in der nächsten Legislaturperiode wählen. Populisten können den Präsidenten der Europäischen Kommission nur wählen, wenn sie eine Mehrheit im Europäischen Parlament gewinnen – was bedeuten würde, dass wir einen sehr schlechten Job gemacht haben. Dieses Haus wählt den Kommissionspräsidenten. Wenn dieses Argument zutrifft, warum sind dann alle populistischen und nationalistischen Kräfte gegen transnationale Listen?
  6. Ein europäischer Wahlkreis (über dessen Existenz man sich noch lange nicht geeinigt hat) würde die bereits bestehende Kluft zwischen kleineren und größeren Mitgliedsstaaten vergrößern. Nein, würde es nicht. Im Rat legte die französische Regierung einen detaillierten Vorschlag (siehe Anhang) zur Einführung transnationaler Listen vor, mit Schutzmaßnahmen, um eine Überrepräsentation größerer Mitgliedsstaaten zu verhindern: Jede Liste muss aus Kandidaten aus mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten bestehen . Der Anteil der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates darf 25 % nicht überschreiten. Die ersten sieben Kandidaten auf der Liste müssen Staatsangehörige verschiedener Mitgliedstaaten sein. Auf den Listen wechseln sich die Kandidaten verschiedener Mitgliedstaaten ab.
  7. Es würde eine Debatte über den Status der Mitglieder dieses Hauses auslösen, unabhängig davon, ob sie über nationale oder transnationale Listen gewählt werden. In einigen unserer Mitgliedsstaaten werden Abgeordnete direkt und auch über Listen gewählt. In den nationalen Parlamenten gab es noch nie Probleme zwischen den unterschiedlich gewählten Abgeordneten. Darüber hinaus werden die Abgeordneten in diesem Haus auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlich großen Wahlkreisen gewählt, was eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen erfordert.
  8. Außerdem ist es ohne einen europäischen Wahlkreis schwer zu sagen, gegenüber welchen Bürgern diese mutmaßlichen transnationalen Listenabgeordneten rechenschaftspflichtig wären. Der Lissabon-Vertrag, Art. In Art. 14 Abs. 2 EUV heißt es eindeutig: „Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürger zusammen.“ Daher wären alle auf nationalen oder europäischen Listen gewählten Abgeordneten gegenüber allen europäischen Bürgern rechenschaftspflichtig.
  9. Letztendlich kann eine mögliche transnationale Liste nicht ohne die erforderliche Rechtsgrundlage verabschiedet werden, die derzeit weder in den Verträgen noch im EU-Wahlrecht vorgesehen ist. Wie aus dem Vorschlag für den Bericht über die Zusammensetzung des Parlaments klar hervorgeht, muss das europäische Wahlgesetz verabschiedet werden, um einen europaweiten Wahlkreis einzurichten. Gleichzeitig muss bei der Entscheidung über die Zusammensetzung auf die notwendigen Sitze geachtet werden. Beide Rechtsakte sind für die Erstellung transnationaler Listen erforderlich. Der Wortlaut des Berichts über die Zusammensetzung des Parlaments ist in dieser Hinsicht klar und rechtlich einwandfrei.
  10. Nicht einmal die am erfolgreichsten integrierten Föderationen wie die Vereinigten Staaten, die Schweiz und Deutschland verfügen über einen einzigen nationalen Wahlkreis. Die Europäische Union ist eine föderale Einheit sui generis und keine integrierte Föderation wie die Vereinigten Staaten, Deutschland oder die Schweiz. In Bundesstaaten herrscht in der Regel ein integriertes Parteiensystem. Somit treten in allen Teilen die gleichen Parteien zur Wahl an. In der Europäischen Union ist dies nicht der Fall. Transnationale Listen würden die Wahlkämpfe endlich von ihren nationalen Beschränkungen befreien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass wir eine einzigartige Gelegenheit haben. Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wird kein Mitgliedsstaat einen Sitz im Europäischen Parlament verlieren. Beide für die Gründung eines gemeinsamen Wahlkreises notwendigen Gesetze, die Reform des Europawahlrechts und der Zusammensetzung des Parlaments, werden derzeit geprüft. Und viele Mitgliedsstaaten befürworten diese Innovation. Neben Frankreich, Spanien, Italien, Irland und Belgien haben alle südlichen Mitgliedsstaaten, darunter auch Portugal, ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht.                                                             Schreiben wir Geschichte und stimmen wir für transnationale Listen!
    Jo LEINEN (S&D), Co-Berichterstatter für die Reform des europäischen Wahlrechts    
    Guy VERHOFSTADT (ALDE), Vorsitzender der Fraktion „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ und Schattenberichterstatter für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments    
    Pascal DURAND (Grüne), Vizepräsident der Fraktion Grüne/EFA, Koordinator im Ausschuss für konstitutionelle Fragen und Schattenberichterstatter für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments    
    Jérôme LAVRILLEUX (EVP), stellvertretender Koordinator im Ausschuss für konstitutionelle Fragen und Vizepräsident der französischen Delegation    
    Mercedes BRESSO (S&D), Koordinatorin im Ausschuss für konstitutionelle Fragen    
    Sophie IN 'T VELD (ALDE), Vizepräsidentin der Fraktion Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa    
    Philippe LAMBERTS (Grüne), Co-Vorsitzender der Grünen/EFA-Fraktion     

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