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EU #migrant Krise: #Austria kann # Asylsuchende abschreiben, sagt Gericht

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Das oberste Gericht der EU hat entschieden, dass ein Gesetz, nach dem Flüchtlinge in dem ersten Land, in das sie gelangen, Asyl suchen müssen, auch in Ausnahmefällen gilt. Der von Österreich und Slowenien vorgebrachte Fall könnte sich auf die Zukunft von mehreren hundert Menschen auswirken, die während der Migrationskrise von 2015-16 angekommen sind.

Das Urteil betrifft zwei afghanische Familien und einen Syrer, der nach dem Verlassen Kroatiens Asyl beantragt hat.

Das Gericht sagt, es liegt in der Verantwortung Kroatiens, über ihre Fälle zu entscheiden.

Die Krise entfaltete sich im Sommer von 2015, als eine Million Migranten und Flüchtlinge durch den westlichen Balkan reisten.

Im Rahmen der sogenannten Dubliner Regulierung müssen Flüchtlinge typischerweise im ersten EU-Staat Asyl suchen. Aber Deutschland hat die Dubliner Regulierung für syrische Flüchtlinge ausgesetzt und die Deportationen in die Länder, in denen sie angekommen sind, abzubrechen.

Ab August 2015 kamen täglich Hunderte - und manchmal Tausende - nach Österreich, zunächst über Ungarn und später über Slowenien.

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Viele wollten nach Deutschland reisen, aber um 90,000 beantragte Asyl in Österreich, das entspricht etwa 1% seiner Bevölkerung.

Unter ihnen waren zwei afghanische Schwestern, Khadija und Zainab Jafari, und ihre Kinder, die am österreichischen Grenze im Februar 2016 ankamen.

Laut Stephan Klammer, einem Anwalt der Diakonie, "kamen sie durch die organisierten Transporte der österreichischen und anderer Regierungen".

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