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Brüssel gibt Warnung an #Poland

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Die Kommission begründet ihre ernsten Bedenken hinsichtlich der geplanten Justizreform in Polen in einer an die polnischen Behörden gerichteten Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit. Nach Einschätzung der Kommission verstärkt diese Reform die systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit in Polen, die bereits in dem von der Kommission im Januar 2016 eingeleiteten Rechtsstaatlichkeitsverfahren festgestellt wurde.

Die Kommission fordert die polnischen Behörden auf, diese Probleme innerhalb eines Monats zu beheben. Die Kommission fordert die polnischen Behörden insbesondere auf, keine Maßnahmen zu ergreifen, um Richter des Obersten Gerichtshofs zu entlassen oder ihre Pensionierung zu erzwingen. Im Falle einer solchen Maßnahme ist die Kommission bereit, unverzüglich das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 einzuleiten – eine förmliche Warnung der EU, die von vier Fünfteln der Mitgliedstaaten im Ministerrat ausgesprochen werden kann. Die Kommission hat außerdem beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht einzuleiten. Sobald das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte veröffentlicht ist, wird das Kollegium unverzüglich ein formelles Mitteilungsschreiben versenden.

Gleichzeitig erinnert die Kommission an ihr Angebot, einen konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung zu führen. „Die Kommission ist entschlossen, die Rechtsstaatlichkeit in allen unseren Mitgliedstaaten als Grundprinzip zu verteidigen, auf dem unsere Europäische Union aufbaut. Eine unabhängige Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserer Union. Die EU kann daher kein System akzeptieren, das die Möglichkeit bietet, Richter nach Belieben zu entlassen. Unabhängige Gerichte sind die Grundlage des gegenseitigen Vertrauens zwischen unseren Mitgliedstaaten und unseren Justizsystemen. „Wenn die polnische Regierung weiterhin die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit in Polen untergräbt, bleibt uns keine andere Wahl, als Artikel 7 auszulösen“, sagte Präsident Jean-Claude Juncker.

„Unsere Empfehlungen an die polnischen Behörden sind klar. Es ist an der Zeit, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs wiederherzustellen und entweder die Gesetze zur Reform der Justiz zurückzuziehen oder sie mit der polnischen Verfassung und den europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz in Einklang zu bringen. Polnische Gerichte sind ebenso wie die Gerichte aller Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, im Falle von Verstößen gegen das EU-Recht wirksame Abhilfe zu schaffen. In diesem Fall fungieren sie als „Richter der Union“ und müssen die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Justiz einhalten im Einklang mit dem Vertrag und der Charta der Grundrechte“, sagte der Erste Vizepräsident Frans Timmermans (Abbildung) Sagte.

„Wir wollen diese Probleme gemeinsam konstruktiv lösen. Die Kommission streckt den polnischen Behörden weiterhin die Hand zum Dialog entgegen und wir begrüßen alle Schritte zur Änderung dieser Gesetze im Einklang mit unseren Empfehlungen“, schloss Timmermans.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat eine Phase der Turbulenzen mit der EU durchgemacht, in der es zu Meinungsverschiedenheiten in einer Reihe von Themen kam, darunter auch zur EU-Politik der offenen Tür für Einwanderer. Nicht zuletzt hat die Ernennung von Donald Tusk zum EU-Ratspräsidenten gegen den Rat der amtierenden Regierung zu einer Störung der Beziehungen zwischen der EU und Polen als Mitgliedsstaat beigetragen. Tusk wird weithin als „Übermittler“ des Brüsseler Willens an Polen angesehen, ohne Rücksicht auf polnische nationale Interessen. Der Schritt leitete den Beginn einer Konfrontationspolitik gegen Polen ein.

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Gastbeitrag - Meinung

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