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#Migration: Rekordmonat für Umzüge von #Italy und #Greece

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Heute (26. Juli) hat die Europäische Kommission ihren 14. Fortschrittsbericht über die Umsiedlung von Asylbewerbern innerhalb der EU und die Neuansiedlung von Flüchtlingen von außerhalb der EU angenommen. Da die Umsiedlungen im Juni ein Rekordniveau erreichten (mit über 2,000 Umsiedlungen aus Griechenland und fast 1,000 aus Italien) und fast alle Mitgliedstaaten sich regelmäßig verpflichten und umziehen, bleibt die Umsiedlung aller förderfähigen Personen vor September möglich. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Überweisungen aus Italien zu beschleunigen, insbesondere angesichts der aktuellen Situation im zentralen Mittelmeerraum. In der Zwischenzeit sind bei der Neuansiedlung weiterhin gute Fortschritte zu verzeichnen, und die Kommission hat eine neue Verpfändungsmaßnahme eingeleitet, um die am stärksten gefährdeten Menschen aus Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und dem Sudan umzusiedeln und gleichzeitig die Neuansiedlungen aus der Türkei fortzusetzen.

Der für Migration zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte: "Angesichts der bisher erzielten Ergebnisse ist eines sehr klar: Die Umsiedlung funktioniert, wenn der politische Wille vorhanden ist. Was wir jetzt brauchen, ist ein letzter Vorstoß, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung umzusiedeln." Asylsuchende, die bis September in Griechenland und Italien anwesend und förderfähig sind. Insbesondere Italien steht unter enormem Druck, und ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, ihre Umsiedlungsbemühungen aus Italien weiter zu verstärken. Die EU wird keine Länder mit einer Außengrenze allein lassen Die Kommission wird weiterhin sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten ihren gesetzlichen Verpflichtungen bei der Umsiedlung nachkommen. "

Parallel dazu treibt die Kommission heute die Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen voran, weil sie ihren gesetzlichen Umsiedlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind (vgl Pressemitteilung).

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Das Umzugstempo hat in den letzten Monaten weiter zugenommen. Seit November 1,000 und Juni 2016 erreichen die Transfers jeden Monat mehr als 2017, was mit über 3,000 Transfers ein neues Rekordhoch im Monat darstellt. Zum 24. Juli betrug die Gesamtzahl der Umzüge 24,676 (16,803 aus Griechenland; 7,873 aus Italien).

Kontinuierliche Anstrengungen sind erforderlich, da derzeit rund 4,800 Kandidaten auf einen Umzug aus Griechenland warten - die Zahl wird voraussichtlich auf 6,800 steigen - und kontinuierlich geeignete Kandidaten nach Italien kommen. Italien muss noch dringend berechtigte Ankünfte im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 in das Programm aufnehmen. Dies betrifft insbesondere Eritreer, von denen seit Anfang 25,000 rund 2016 nach Italien gekommen sind, von denen jedoch nur 10,000 für den Umzug registriert wurden. Wie in der Kommission dargelegt Aktionsplan zur Unterstützung ItaliensDie italienischen Behörden sollten rasch alle derzeit im Land lebenden Eritreer registrieren und das Umsiedlungsverfahren in speziellen Hubs zentralisieren. Das Europäische Asylamt (EASO) unterstützt Italiens Bemühungen mit einer Online-Outreach-Kampagne, um alle potenziellen Antragsteller zu identifizieren.

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In dieser letzten Phase ist es entscheidend, dass die Mitgliedstaaten die Umsiedlung beschleunigen und genügend Zusagen machen, um alle förderfähigen Antragsteller umzusiedeln, einschließlich derjenigen, die voraussichtlich bis zum 26. September eintreffen werden. In jedem Fall endet die gesetzliche Umsiedlungspflicht der Mitgliedstaaten nicht nach September: Die Umsiedlungsentscheidungen des Rates gelten für alle Personen, die bis zum 26. September 2017 in Griechenland oder Italien ankommen, und berechtigte Antragsteller müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums umgesiedelt werden.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten sind kurz davor, ihre Umsiedlungsverpflichtungen vollständig zu erfüllen: Malta, Lettland und auch Norwegen - ein freiwillig an dem Programm teilnehmender Schengen-assoziierter Staat - haben alle ihre vollständigen Zuweisungen für Griechenland und Schweden verlagert, die erst im Juni mit der Umsiedlung begonnen haben fast 60% seiner Zuteilung. Die Kommission begrüßt auch die kürzlich angekündigte Erhöhung der monatlichen Zusagen Spaniens und die angekündigte Beschleunigung des Transfertempos Deutschlands.

Resettlement

Insgesamt sind die Fortschritte bei der Neuansiedlung weiterhin positiv: Rund drei Viertel (17,179) der bereits im Juli 22,504 vereinbarten 2015 Neuansiedlungen wurden bereits durchgeführt. Da mehrere Staaten mit großen Zuweisungen ihre Neuansiedlungsverpflichtung gemäß den Schlussfolgerungen vom Juli 2015 erfüllt haben oder kurz davor stehen, sind die meisten Anstrengungen jetzt auf Neuansiedlungen gemäß der Erklärung EU-Türkei gerichtet. Die Neuansiedlungsbemühungen im Rahmen dieses Systems sind jedoch weiterhin uneinheitlich, da einige Mitgliedstaaten noch keine einzige Person umgesiedelt haben.

Neuansiedlungen aus der Türkei nehmen stetig zu. Seit dem 14. Juni wurden weitere 1,552 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in die EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt. Die Gesamtzahl der Neuansiedlungen im Rahmen der Erklärung beträgt jetzt 7,806. Parallel dazu schreiten die Verhandlungen über die Standardarbeitsanweisungen für das freiwillige humanitäre Aufnahmesystem zwischen den Teilnehmerstaaten und der Türkei voran, und das Ziel besteht darin, sie so bald wie möglich zu vereinbaren.

Am 4. Juli forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, neue Neuansiedlungszusagen für 2018 vorzulegen, die von der Kommission finanziell unterstützt werden. Diese Verpfändung soll die Lücke zwischen den laufenden Neuansiedlungsplänen und der Annahme des Vorschlags der Kommission zu einem neuen Neuansiedlungsrahmen schließen, über den derzeit Gesetzgebungsdiskussionen geführt werden. In einer Linie mit Aktionsplan zur Unterstützung Italiens Um den Migrationsdruck auf Libyen zu verringern, Leben zu retten und Alternativen zu gefährlichen irregulären Migrationspfaden bereitzustellen, wurden die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert, sich auf die Neuansiedlung aus Libyen, Ägypten, Niger, Äthiopien und Sudan zu konzentrieren und die Neuansiedlung aus der Türkei fortzusetzen. Die Kommission hat 377.5 2018 Mio. EUR für die Neuansiedlung vorgesehen, womit die Neuansiedlung von mindestens 37,750 Personen unterstützt werden kann, die internationalen Schutz benötigen (10,000 EUR pro Person).

Hintergrund

Das System der vorübergehenden Notverlagerung wurde im September 2015 in zwei Beschlüssen des Rates eingeführt, in denen sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland umzusiedeln.

Am 8. Juni 2015 schlug die Kommission ein europäisches Neuansiedlungsprogramm vor, das von den Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015 vereinbart wurde, um 22,504 Personen umzusiedeln, die eindeutig internationalen Schutz benötigen.

Die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 sieht vor, dass für jeden Syrer, der von den griechischen Inseln aus der Türkei zurückkehrt, ein weiterer Syrer aus der Türkei in die EU umgesiedelt wird. Dieser Grundsatz gilt ab dem 4. April 2016. Vorrang haben Migranten, die zuvor nicht unregelmäßig in die EU eingereist sind oder versucht haben, in die EU einzureisen.

Die Kommission hat am 13. Juli 2016 eine dauerhafte vorgeschlagen EU-Neuansiedlungsrahmen Festlegung gemeinsamer Standardauswahlverfahren und eines gemeinsamen Schutzstatus zur Straffung der europäischen Neuansiedlungsbemühungen.

Mehr Infos

Kommunikation: Vierzehnter Bericht über Umsiedlung und Neuansiedlung

Anhang 1: Umzüge aus Griechenland

Anhang 2: Umzüge aus Italien

Anhang 3: Umzüge aus Italien und Griechenland

Anhang 4: Neuansiedlungsstatus

Fact: Umzug und Neuansiedlung

Fact: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland

Die Europäische Agenda für Migrationsfragen

Beschluss des Rates über die Umsiedlung von 40,000 Menschen aus Italien und Griechenland

Beschluss des Rates über die Umsiedlung von 120,000 Menschen aus Italien und Griechenland

Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates vom 29. September 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Festlegung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten Italiens und Griechenlands

Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20,000 Personen, die internationalen Schutz benötigen

Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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