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Europäisches Parlament

Es war 20 Jahren: Wie das Europäische Parlament kam in seine eigene

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parlamentarisches_legislatives VerfahrenDas Parlament ist seit 1979 die Stimme des Volkes auf europäischer Ebene, wurde aber erst 1993 von den anderen EU-Institutionen als gleichberechtigter Partner anerkannt. Das durch den Maastrichter Vertrag eingeführte Mitentscheidungsverfahren gab dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union in einer Vielzahl von Fragen gleiches Mitspracherecht. Heute wird die überwiegende Mehrheit der europäischen Gesetze auf diesem Weg verabschiedet. Am 5. November veranstaltet das EP eine Sonderkonferenz zum 20-jährigen Jubiläum der Mitentscheidung.

1999 wurde das Mitentscheidungsverfahren durch den Amsterdamer Vertrag erweitert und wirksamer gemacht. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde das ordentliche Gesetzgebungsverfahren umbenannt und zur Hauptmethode für die Schaffung neuer europäischer Gesetze gemacht.
Das Mitentscheidungsverfahren trat am 1. November 1993 in Kraft. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Mitentscheidung wird am 5. November im Parlament eine Konferenz abgehalten. Es wird den zunehmenden Befugnissen des EP im Rahmen des Vertrags von Lissabon gewidmet sein und was dies für die Zukunft bedeutet. Die Konferenz wird von EP-Präsident Martin Schulz und Gianni Pittella, dem für die Schlichtung zuständigen Vizepräsidenten, eröffnet.

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