Vernetzen Sie sich mit uns

EU

Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Zivil- und Handelssachen: Die Kommission veröffentlicht eine Mitteilung über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zum Lugano-Übereinkommen von 2007

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zur EU veröffentlicht Lugano-KonventionDies ist eine internationale Konvention, die unter anderem die Vorteile des EU-Rahmens für die Anerkennung und Vollstreckung von Zivil- und Handelsurteilen auf die EU ausdehnt EFTA Zustände. Diese Länder beteiligen sich zumindest teilweise an den EU-Ländern Binnenmarkt, einschließlich des freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs. Angesichts der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU, seines Binnenmarkts und seiner Zollunion zu verlassen, sowie seiner Entscheidung, eine weiter entfernte Beziehung zur EU als die EWR-EFTA-Länder zu unterhalten, ist die Kommission der Ansicht, dass die EU ihre Zustimmung nicht erteilen sollte die Forderung des Vereinigten Königreichs, dem Übereinkommen beizutreten.

Wie in allen anderen Drittländern bemüht sich die EU konsequent um Zusammenarbeit im Rahmen der multilateralen Haager Übereinkommen. Die Kommission hat den Antrag des Vereinigten Königreichs eingehend geprüft und mit den Mitgliedstaaten erörtert. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die multilateralen Haager Übereinkommen anstelle des Lugano-Übereinkommens den richtigen Rahmen für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Bereich Zivil- und Handelssachen bieten. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun Gelegenheit, ihre Ansichten zu äußern, bevor die Kommission die Depotbank von Lugano entsprechend informiert. Weitere Details finden Sie in der Kommunikation.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
Werbung

Trending