Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft: Kommission berät über die Bewertung der Schiffsrecyclingverordnung

Die Kommission leitet eine öffentliche Konsultation ein, um die Meinungen eines breiten Spektrums von Akteuren – Reedern, Recyclern, Industrie, nationalen Behörden, NRO und Bürgern – einzuholen EU-Schiffsrecycling-Verordnung. Die eingegangenen Rückmeldungen werden bei der laufenden Bewertung des seit 2013 geltenden Rechtsrahmens für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge helfen.
Ziel der Bewertung ist es, zu bewerten, wie gut die Verordnung angewandt wurde und welche Auswirkungen sie bisher hat; bewerten, wie gut sie zu den allgemeinen politischen Zielen des europäischen Grünen Deals und der EU beiträgt Circular Economy-Aktionsplan; und Mängel bei ihrer Umsetzung und Durchsetzung zu ermitteln.
Die meisten Schiffe werden aus recyclingfähigen Materialien gebaut. Beim Abwracken von Schiffen fallen Stahl, andere Altmetalle und verschiedene Arten von Ausrüstung an, die weiterverwendet werden können. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU unter Bedingungen abgewrackt, die oft gesundheits- und umweltschädlich sind. Die Schiffsrecycling-Verordnung der EU ist der einzige dezidierte rechtsverbindliche Rahmen Regulierung des Schiffsrecyclings auf internationaler Ebene und zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Recyclings von Schiffen unter EU-Flagge erheblich zu verringern.
Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, könnte die Kommission abhängig von ihren Ergebnissen einen Überarbeitungsprozess für die Verordnung einleiten.
Interessierte Akteure sind eingeladen, ihre Ansichten über ein mitzuteilen öffentliche Online-Konsultation die bis zum 7. Juni 2023 läuft.
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