Kreislaufwirtschaft
Die Kommission begrüßt die vorläufige Einigung zur Aktualisierung der EU-Produkthaftungsvorschriften für das digitale Zeitalter und die Kreislaufwirtschaft
Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung zur Aktualisierung und Anpassung der EU-Haftungsvorschriften an neue Technologien, um einen besseren Verbraucherschutz und mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten. Die Produkthaftungsrichtlinie stellt sicher, dass eine Person, die durch ein Produkt einen Schaden erleidet, Schadensersatz vom Hersteller oder einer anderen Person, die das Produkt auf den Binnenmarkt gebracht hat, verlangen kann.
Diese Aktualisierung des aktuellen Regelwerks passt diese an digitale Produkte wie Software und Systeme der künstlichen Intelligenz an. Dies geschieht durch die Berücksichtigung von Software-Updates und maschinellem Lernen. Da die Produkte immer komplexer werden, ermöglicht das Abkommen eine Erleichterung der Beweislast für Opfer, wenn sie mit übermäßigen Schwierigkeiten konfrontiert sind.
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Produkte außerhalb der Union hergestellt werden, stellt das Abkommen darüber hinaus sicher, dass Opfer immer einen Wirtschaftsteilnehmer in der EU haben, von dem sie Schadensersatz verlangen können. Dies stärkt die gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Herstellern.
Die neuen Regeln, die noch vom Europäischen Parlament und vom Rat offiziell verabschiedet werden müssen, müssen in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und sollen voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten.
Kommissar Thierry Breton sagte: „Die Einigung über die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie ist ein weiterer Meilenstein in unseren Bemühungen, den digitalen Raum zu organisieren. Nach der historischen Einigung letzte Woche zum EU-KI-Gesetz haben wir heute eine Einigung über harmonisierte Haftungsregeln für den Einsatz von KI und Software. Dies wird Entwicklern Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt geben und es Bürgern und Unternehmen ermöglichen, diese neuen Technologien sicher und vertrauensvoll zu nutzen.“
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