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Die Kommission genehmigt ein dänisches Hilfsprogramm in Höhe von 400 Mio. EUR zur Unterstützung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein dänisches Beihilfesystem zur Unterstützung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen genehmigt. Die Maßnahme wird Dänemark helfen, seine Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren, und wird zum europäischen Ziel beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dänemark hat die Kommission über seine Absicht informiert, ein neues System zur Unterstützung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen einzuführen, nämlich Onshore-Windkraftanlagen, Offshore-Windkraftanlagen, Wellenkraftwerke, Wasserkraftwerke und Solar-PV.

Die Beihilfe wird im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahrens vergeben, das zwischen 2021 und 2024 organisiert wird und in Form einer Zwei-Wege-Differenzprämie erfolgt. Die Maßnahme verfügt über ein maximales Gesamtbudget von ca. 400 Mio. EUR (3 Mrd. DKK). . Das System ist bis 2024 geöffnet und die Beihilfe kann maximal 20 Jahre nach dem Anschluss des erneuerbaren Stroms an das Stromnetz ausgezahlt werden. Die Kommission bewertete die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere den 2014 Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Umweltschutz und Energie.

Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das dänische System den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht, da es die Entwicklung der Erzeugung erneuerbaren Stroms aus verschiedenen Technologien in Dänemark erleichtern und die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Europäischer Green Deal und ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Executive Vice President Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik (Abbildung), sagte: „Dieses dänische System wird zu einer erheblichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen und die Ziele des Green Deal unterstützen. Es wird eine breite Palette von Technologien zur Erzeugung erneuerbaren Stroms gemäß den EU-Vorschriften unterstützen. Die umfassenden Zulassungskriterien und die Auswahl der Begünstigten im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährleisten den besten Wert für Steuergelder und minimieren mögliche Wettbewerbsverzerrungen. “

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