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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Einführung von handelbaren # Phosphatrechten für Milchvieh in den Niederlanden

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften ein Handelssystem für Phosphatrechte für Milchvieh in den Niederlanden genehmigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Wasserqualität in den Niederlanden zu verbessern, indem die Phosphatproduktion aus Milchviehmist begrenzt und eine Umstellung auf landgestützte Landwirtschaft gefördert wird.

Angesichts der hohen Milchviehdichte in den Niederlanden stellt das im Milchviehmist enthaltene Phosphat ein erhebliches Umweltproblem dar, da es Grund- und Oberflächenwasser verunreinigen kann.

Um die Phosphatproduktion aus Milchviehmist in den Niederlanden zu begrenzen und die landbasierte Landwirtschaft im Milchviehsektor zu fördern und so die Wasserqualität zu verbessern, richten die niederländischen Behörden ein Handelssystem für Phosphatrechte für Milchvieh ein. Neben den wesentlichen Umweltzielen bietet das System auch eine gewisse Unterstützung für Junglandwirte und soll sich positiv auf die Beweidung und das Grünland auswirken.

Das neue System tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Dann erhalten Milchviehbetriebe kostenlos Phosphatrechte und dürfen nur Phosphat aus Milchviehmist produzieren, das den Phosphatproduktionsrechten entspricht, über die sie verfügen. Am Ende jedes Kalenderjahres müssen die landwirtschaftlichen Betriebe nachweisen, dass sie über ausreichende Phosphatrechte verfügen, um die Menge an Phosphat zu rechtfertigen, die durch ihren Milchviehmist erzeugt wird.

Milchviehbetriebe, auch Neueinsteiger, können Phosphatrechte auf dem Markt erwerben, da Phosphatrechte gehandelt werden.

Bei einer Transaktion werden 10 % der gehandelten Rechte einbehalten und in einer sogenannten Phosphatbank verwahrt. Diese Bank wird dann dazu dienen, die Entwicklung einer stärker landgestützten Milchviehhaltung weiter zu fördern, indem sie vorübergehende, nicht handelbare Rechte an sogenannte „landbasierte Betriebe“ gewährt. Diese sind Betriebe, die auf ihren Flächen das gesamte Phosphat aus der eigenen Gülleproduktion vollständig aufnehmen können.

Die Kommission ist der Auffassung, dass es sich bei der Maßnahme um eine staatliche Beihilfe im Sinne von handelt Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Da die Maßnahme ein klares Umweltziel hat, hat die Kommission sie im Rahmen der EU bewertet Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020.

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Die Kommission stellte fest, dass das System im Einklang mit den Leitlinien darauf abzielt, Umweltziele zu erreichen, die über die Umweltstandards hinausgehen, zu deren Einhaltung landwirtschaftliche Betriebe nach EU-Recht verpflichtet sind.

In den Niederlanden gibt es insbesondere:

  • Es wurde nachgewiesen, dass das System darauf abzielt, die Phosphatproduktion zu begrenzen und ein Niveau zu erreichen, das unter der im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes festgelegten Obergrenze für die Phosphatproduktion liegt Nitratrichtlinie in den Niederlanden und;
  • Einführung eines Systems zur Förderung der landbasierten Landwirtschaft. Nach geltendem EU-Recht sind Milchviehbetriebe nicht verpflichtet, das gesamte Phosphat aus dem Mist, den sie auf ihren eigenen Flächen produzieren, aufzunehmen.

Basierend auf den Umweltzielen, die das System erreichen soll, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass das System mit den EU-Vorschriften für staatliche Umweltbeihilfen im Einklang steht.

Hintergrund

Weitere Informationen werden unter der Fallnummer zur Verfügung gestellt SA.46349 der Beihilfenregister auf die Wettbewerb Website einmal Geheimhaltungsprobleme behoben wurden. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt werden in der aufgeführten State Aid Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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