Unternehmensbesteuerung
Multinationale Unternehmen können große Geldstrafen in der EU-Steuervermeidung Entscheidung konfrontiert
Am 21. Oktober wird die Europäische Kommission eine richtungsweisende rechtliche Entscheidung zur aggressiven Steuervermeidung großer Unternehmen in ganz Europa treffen. Es wird erwartet, dass die Kommission ihre zweijährigen Ermittlungen gegen Starbucks und Fiat beendet und Urteile erlässt, die einen Präzedenzfall für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit multinationaler Unternehmen schaffen, die sogenannte Steuervorbescheide nutzen, um sicherzustellen, dass sie nur eine bestimmte Höhe der Körperschaftssteuer zahlen – manchmal weniger als 1 %.
Es wird spekuliert, dass die morgige Entscheidung signalisieren wird, dass es sich bei den Steuervorbescheiden der Niederlande und von Fiat um rechtswidrige staatliche Beihilfen handelt, noch bevor andere laufende Untersuchungen gegen Amazon und Apple abgeschlossen sind. Sollte dies der Fall sein, drohen Starbucks und Fiat gemeinsam Geldstrafen von bis zu 200 Millionen Euro.
Anneliese Dodds, Europaabgeordnete und steuerpolitische Sprecherin der Labour-Partei, sagte: „Die Urteile vom Mittwoch sollten das Zeichen setzen, dass multinationale Konzerne den gleichen Steuersatz zahlen müssen wie kleine und mittlere Unternehmen. Wenn sich herausstellt, dass Länder wie Luxemburg und die Niederlande großen Unternehmen ‚Gefälligkeitsgeschäfte‘ angeboten haben – indem sie ihnen erlaubt haben, praktisch keine Steuern zu zahlen, nur um ihre Kunden aus den Nachbarländern abzuwerben –, dann stellt das den europäischen Binnenmarkt in Frage, und die Kommission muss entschieden entscheiden, um solchen Praktiken ein Ende zu setzen. Dies könnten richtungsweisende Fälle sein. Deshalb muss jede morgen getroffene Entscheidung auf stichhaltigen, gerichtsfesten Beweisen beruhen, um Steuerhinterziehung ernsthaft zu bekämpfen.“
Steuervorbescheide sind Zusicherungen von Steuerbehörden, die einem bestimmten Unternehmen Klarheit darüber verschaffen sollen, wie seine Steuern berechnet werden. Wenn Länder diesen Unternehmen selektive Steuervorteile anbieten, um deren Unternehmen anzulocken, kann dies einer staatlichen Beihilfe gleichkommen.
Dodds fuhr fort: „Durch das Steuerabkommen mit den Niederlanden konnte Starbucks angeblich nur einen effektiven Körperschaftsteuersatz von 1 % an den niederländischen Staat abführen. Das ist viel weniger als die 20 %, die kleine und mittlere Unternehmen in Großbritannien zahlen, und erschreckend weniger als der volle niederländische Körperschaftsteuersatz von 25 %.“
„Das Urteil vom Mittwoch ist für Kommissarin Margrethe Vestager eine goldene Chance zu zeigen, dass die EU die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ernst nimmt und den Prozess einleitet, multinationale Unternehmen dazu zu bringen, ihren gerechten Anteil zu zahlen.“
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