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Digitale Wirtschaft

Kommission veröffentlicht Vorlage für Compliance-Bericht gemäß dem Digital Markets Act

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Die Kommission hat den Vorlage für den Compliance-Bericht, den designierte Gatekeeper gemäß einreichen müssenGesetz über digitale Märkte („DMA“).

Die Compliance-Berichte müssen detailliert und transparent alle relevanten Informationen enthalten, die die Kommission benötigt, um die tatsächliche Einhaltung des DMA durch benannte Gatekeeper zu beurteilen. Sie müssen alle im jeweiligen Benennungsbeschluss aufgeführten zentralen Plattformdienste abdecken.

Benannte Gatekeeper müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung Compliance-Berichte einreichen und diese mindestens einmal pro Jahr aktualisieren. Die Pförtner bezeichneten sich auf 6 September 2023 müssen die ersten Berichte einreichen von 7 März 2024. Anschließend veröffentlicht die Kommission eine nichtvertrauliche Zusammenfassung jedes Compliance-Berichts.

Die Kommission hat außerdem (i) die veröffentlicht Antworten zu den Beratung zum Entwurf der Vorlage für Compliance-Berichte, die zwischen dem 6. Juni und dem 5. Juli 2023 eingegangen sind; und (ii) weitere relevante Vorlagen Diese müssen designierte Gatekeeper befolgen, um die Einhaltung des DMA sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie in der dedizierten F&A.

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