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#SRB kündigt die nächsten Schritte für #BancoPopular an, um von Gläubigern und Aktionären zu hören

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Registrierte Aktionäre und Gläubiger, die als berechtigt gelten, werden gebeten, ihre schriftlichen Kommentare von 6 November 2018 an den SRB zu übermitteln.

Das Single Resolution Board (SRB) schließt derzeit seine Vorbereitungen ab, damit betroffene Aktionäre und Gläubiger ihr Anhörungsrecht ausüben können. Dieses Verfahren ermöglicht es den Betroffenen, sich zu der Vorentscheidung des SRB zu äußern, betroffenen Aktionären und Gläubigern keine Entschädigung zu gewähren. Die vorläufige Entscheidung des SRB ergab, dass diese Betroffenen keine bessere Behandlung erhalten hätten, wenn die BPE im Rahmen eines normalen Insolvenzverfahrens abgewickelt worden wäre.

In der ersten Phase des Prozesses bekundeten rund 12,000-Parteien, entweder einzeln oder als Gruppe, Interesse an der Ausübung ihres Rechts auf Anhörung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt freut sich der SRB, mitteilen zu können, dass die Beurteilung der Zulässigkeit der in der ersten Phase des Verfahrens registrierten Parteien nahezu abgeschlossen ist.

Am 6 November wird der SRB die zweite Phase des Prozesses eröffnen, in der berechtigte registrierte Parteien ihre schriftlichen Kommentare einreichen können. Diese berechtigten Parteien oder deren Vertreter erhalten auf 6 November 2018 einen eindeutigen persönlichen Link per E-Mail zu einem speziellen Online-Portal. Dieses Portal bleibt drei Wochen lang bis Montag 26 November 2018 um 12h MEZ geöffnet. Nach dieser Frist werden keine Kommentare mehr akzeptiert.

Alle eingereichten Kommentare werden überprüft und bewertet, um die endgültige Entscheidung des SRB darüber zu informieren, ob eine Entschädigung gewährt werden sollte. Aufgrund der Vielzahl der am Prozess beteiligten Parteien werden keine individuellen Antworten gegeben.

Weitere Informationen zum Prozess werden dazu veröffentlicht Website von 6 November 2018.

Hintergrund

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Auf 6 Juni 2017 stellte die Europäische Zentralbank (EZB) fest, dass die Banco Popular Español SA (BPE) versagte oder wahrscheinlich scheitern würde. Die EZB hat den SRB entsprechend informiert.

Auf 7 Juni 2017, Der SRB verabschiedete eine Beschlussentscheidung für BPE, Spaniens 6th größte Bank. Nach der Abschreibung und / oder Umwandlung nachrangiger Verbindlichkeiten in neue Aktien wurden sämtliche Aktien und das gesamte Kapital der BPE an die Banco Santander SA übertragen. Die SRB und die spanische Abwicklungsbehörde (FROB) haben entschieden, dass der Verkauf im öffentlichen Interesse liegt Gewährleistung der finanziellen Stabilität und Schutz aller Einleger von BPE. Das Abwicklungssystem trat am selben Tag nach der Billigung durch die Europäische Kommission in Kraft. Das Abwicklungsschema wurde von FROB umgesetzt.

Der auf 2 veröffentlichte SRB hat im Februar 2018 unter anderem folgende Dokumente veröffentlicht: a nicht vertrauliche Fassung des Beschlusses in Bezug auf BPE die dem Abwicklungsbeschluss beigefügten Bewertungsberichte 1 und 2 sowie den 2016-Abwicklungsplan für die Banco Popular Group.

Auf 13 June 2018 gab der SRB bekannt, dass er das Finale erhalten habe 'Bewertung 3' Bericht. Auf 6 August 2018 veröffentlichte der SRB eine nicht vertrauliche Version des Bewertungsberichts 3 zusammen mit seiner vorläufig Entscheidung Es ist nicht beabsichtigt, frühere Aktionäre und Gläubiger von BPE auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Berichts zu entschädigen. Am selben Tag eröffnete der SRB die Anmeldung zum Anhörungsverfahren. Die Registrierungsphase blieb bis 14 September 2018 um 12.00 MEZ geöffnet.

Über den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und den einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) ist die Abwicklungsbehörde innerhalb der Bankenunion und steht im Rahmen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) im Mittelpunkt. Sie arbeitet insbesondere eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden (NRB) der teilnehmenden Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission (EG), der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) zusammen. Ihre Aufgabe ist es, eine ordnungsgemäße Abwicklung ausfallender Banken mit minimalen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen der teilnehmenden Mitgliedstaaten und darüber hinaus sicherzustellen.

Das SRM-Verordnung (SRMR) schafft den Rahmen für die Abwicklung von Banken in EU-Ländern, die an der Bankenunion teilnehmen.

Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) verlangt von Banken, Sanierungspläne vorzubereiten, um finanzielle Notlagen zu überwinden. Sie räumt den nationalen Behörden auch Befugnisse ein, um eine geordnete Abwicklung von ausfallenden Banken mit minimalen Kosten für die Steuerzahler zu gewährleisten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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