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Russland

Immobilisierte russische Vermögenswerte: Der Rat beschließt, außerordentliche Einnahmen zurückzustellen

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Der Europäische Rat hat einen Beschluss und eine Verordnung zur Klarstellung der Pflichten von Zentralverwahrern (CSD) angenommen, die Vermögenswerte und Reserven der Zentralbank Russlands (CBR) halten, die als immobilisiert sind Folge der Restriktive Maßnahmen der EU.

Nachdem Russland im Februar 2022 seine illegale und ungerechtfertigte Großinvasion in der Ukraine startete, beschloss die EU in Abstimmung mit internationalen Partnern, alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Reserven und Vermögenswerte der CBR zu verbieten. Durch dieses Verbot werden die entsprechenden Vermögenswerte von Finanzinstituten in den EU-Mitgliedstaaten „immobilisiert“.

Der heutige Beschluss klärt im Einklang mit der G7-Position das Verbot dieser Transaktionen sowie den rechtlichen Status der von den Zentralverwahrern im Zusammenhang mit dem Besitz russischer immobilisierter Vermögenswerte erzielten Einnahmen und legt klare Regeln für die Unternehmen fest, die sie halten. Der Rat hat insbesondere dies beschlossen Zentralverwahrer Besitz von mehr als 1 Million Euro des CBR-Vermögens muss über außerordentliche Barbestände Rechenschaft ablegen häufen sich aufgrund restriktiver EU-Maßnahmen getrennt und muss auch entsprechende Einnahmen getrennt halten. Darüber hinaus müssen CSDs verboten von der Entsorgung des daraus resultierende Nettogewinne.

Angesichts der Risiken und Kosten im Zusammenhang mit dem Halten der Vermögenswerte und Reserven der Zentralbank Russlands kann jeder Zentralverwahrer seine Aufsichtsbehörde ersuchen, die Freigabe eines Anteils dieser Nettogewinne im Hinblick auf die Einhaltung des gesetzlichen Kapitals und Risikos zu genehmigen Managementanforderungen.

Dieser Beschluss ebnet dem Rat den Weg, über a zu entscheiden mögliche Gründung eines finanziellen Beitrags zum EU-Haushalt, der aus diesen Nettogewinnen zur Unterstützung erzielt wird Ukraine und sein Erholung und Wiederaufbau zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser finanzielle Beitrag kann über den EU-Haushalt an die Ukraine-Fazilität weitergeleitet werden, über die der Rat und das Europäische Parlament am 6. Februar 2024 eine vorläufige Einigung erzielt haben.

Hintergrund

In ihrer Aussage von 6 Dezember 2023Die Staats- und Regierungschefs der G7 bekräftigten, dass entscheidende Fortschritte erforderlich seien, um außerordentliche Einnahmen privater Unternehmen, die direkt aus den immobilisierten Staatsvermögen Russlands stammen, zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden.

In seinen Schlussfolgerungen von 14-15 Dezember 2023Der Europäische Rat bekräftigte seine entschiedene Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der einen offensichtlichen Verstoß gegen die UN-Charta darstellt, und bekräftigte die unerschütterliche Unterstützung der Europäischen Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihr inhärentes Recht zur Selbstverteidigung. Der Europäische Rat bekräftigte darüber hinaus seine Forderung entscheidender Fortschritt, in Abstimmung mit Partnern, darüber, wie außerordentliche Einnahmen privater Unternehmen sein könnten, die direkt aus den immobilisierten Vermögenswerten Russlands stammen gerichtet, um die Ukraine zu unterstützen und sein Erholung und Wiederaufbau, im Einklang mit den geltenden vertraglichen Verpflichtungen und im Einklang mit EU- und internationalem Recht.

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Rund 260 Milliarden Euro an Vermögenswerten der Zentralbank Russlands wurden in Form von Wertpapieren und Bargeld in den Gerichtsbarkeiten der G7-Partner EU und Australien immobilisiert, wobei mehr als zwei Drittel davon in der EU immobilisiert wurden.

Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7, 6. Dezember 2023

Russland: EU erneuert Sanktionen wegen Russlands militärischer Aggression gegen die Ukraine, Pressemitteilung vom 20. Juli 2023

EU-Sanktionen gegen Russland erklärt (Hintergrundinformationen)

Zeitleiste – Restriktive Maßnahmen der EU gegen Russland wegen der Ukraine

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 14./15. Dezember 2023

Photo by Pawel Neschnanow on Unsplash

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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