europäischer Rat
Mali: EU verhängt gezielte Sanktionen gegen fünf Personen
Der Rat hat am 4. Februar beschlossen, angesichts der Lage in Mali nach seinem Beschluss vom 13. Dezember 2021 und den jüngsten Entwicklungen im Land restriktive Maßnahmen gegen fünf Personen zu verhängen. Diese Personen, darunter prominente Mitglieder der malischen Übergangsregierung, sind für Handlungen verantwortlich, die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs Malis behindern und untergraben.
Die fünf benannten Personen unterliegen a Reiseverbot, das sie daran hindert, EU-Gebiete zu betreten oder durch EU-Gebiete zu reisen, und an Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es EU-Bürgern und Unternehmen untersagt, ihnen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die EU steht den Menschen in der Sahelzone weiterhin zur Seite und bekräftigt ihr uneingeschränktes Eintreten für die strikte Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Mali.
Hintergrund und nächste Schritte
Am 24. und 25. Mai 2021 findet die europäischer Rat angenommen Schlussfolgerungen in dem sie den Staatsstreich vom 24. Mai 2021 in Mali scharf verurteilt und erklärt, dass die EU bereit sei, gezielte restriktive Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Am 29. Juni die Vereinten Nationen Sicherheitsrat verabschiedete die Resolution 2584 (2021), in der sie auch den Putsch verurteilte und alle malischen Interessengruppen aufforderte, einen vollständigen Putsch zu ermöglichen Politischer Übergang und Machtübergabe an gewählte Zivilbehörden innerhalb der 18-monatigen Übergangsfrist. Außerdem forderte es die Übergangsregierung Malis auf, freie und faire Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abzuhalten.
Auf 7 November ECOWAS bedauerte die mangelnden Fortschritte bei den Vorbereitungen für die Wahlen, beschlossen, Sanktionen zu verhängen mit sofortiger Wirkung und forderte die internationalen Partner auf, die Umsetzung der Sanktionen zu unterstützen und zu unterstützen.
Am 13 Dezember wird der Der Rat hat einen autonomen Rahmen für Sanktionen geschaffen gegen diejenigen, die für die Bedrohung des Friedens, der Sicherheit oder der Stabilität Malis oder für die Behinderung der Umsetzung seines politischen Übergangs verantwortlich sind.
Am 8. Januar 2022 übermittelten Malis Übergangsbehörden der ECOWAS einen neuen Zeitplan für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen für Ende Dezember 2025, Damit wurde entgegen der mit der ECOWAS am 15. September 2020 getroffenen Vereinbarung und der Verpflichtung in der Transition Charter die Dauer des Übergangs auf insgesamt fünfeinhalb Jahre festgelegt. Vor diesem Hintergrund hat die ECOWAS am 9. Januar 2022 beschlossen, zusätzliche Wirtschaftssanktionen zu verhängen.
- Amtsblatt der EU, 4. Februar 2022 (einschließlich der Liste der sanktionierten Personen)
- Mali: EU schafft autonomen Rahmen für Sanktionen gegen Blockierer des politischen Übergangs (Pressemitteilung, 13. Dezember 2021)
- Mali: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union (4. Juni 2021)
- Westafrika: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Lage in Mali (2. Februar 2022)
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Russland, dem Vereinigten Königreich, dem Nahen Osten und Mali (24. Mai 2021)
- EU-Delegation in Mali
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