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Coronavirus

Kommission genehmigt eine lettische Regelung in Höhe von 1.8 Mio. EUR zur Unterstützung von vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Rinderhaltern

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Die Europäische Kommission hat ein lettisches Programm in Höhe von 1.8 Mio. EUR genehmigt, um Landwirte zu unterstützen, die in der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Rinderzucht tätig sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Liquiditätsengpässe der Begünstigten zu mildern und einen Teil der Verluste zu beheben, die sie durch den Ausbruch des Coronavirus und die restriktiven Maßnahmen, die die lettische Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ergreifen musste, erlitten haben. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung den Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens entspricht.

Insbesondere darf die Beihilfe (i) 225,000 31 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 2021. Dezember 107 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 3 Absatz XNUMX Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Vorübergehenden Rahmen und zu anderen von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.64541 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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