Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Kommission genehmigt ein portugiesisches Programm in Höhe von 500,000 EUR zur weiteren Unterstützung des Personenverkehrssektors auf den Azoren im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat ein portugiesisches Programm in Höhe von 500,000 EUR genehmigt, um den Personenverkehrssektor in der Region der Azoren im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus weiter zu unterstützen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Es folgt ein weiteres portugiesisches Programm zur Unterstützung des Personenverkehrssektors auf den Azoren, das die Kommission am 4 Juni 2021 (SA.63010). Im Rahmen der neuen Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Die Maßnahme steht kollektiven Personenbeförderungsunternehmen jeder Größe offen, die auf den Azoren tätig sind. Der Zweck der Maßnahme besteht darin, die plötzlichen Liquiditätsengpässe, mit denen diese Unternehmen konfrontiert sind, zu mildern und die Verluste zu beheben, die im Laufe des Jahres 2021 aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs und der restriktiven Maßnahmen, die die Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ergreifen musste, entstanden sind.

Die Kommission stellte fest, dass die portugiesische Regelung den Bedingungen des Befristeten Gemeinschaftsrahmens entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 1.8 Mio. EUR pro Unternehmen nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 31. Dezember 2021 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Vorübergehenden Rahmen und zu anderen von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.64599 in der Staatliche Beihilfe Registrierung bei der Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending