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Europäische Kommission

Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Regeln für Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest

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Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeit in Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie müssen nachteilige Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, und auf die Umwelt, beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt, erkennen und erforderlichenfalls mindern. Für Unternehmen bringen diese neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Für Verbraucher und Investoren werden sie für mehr Transparenz sorgen. Die neuen EU-Vorschriften werden den grünen Übergang vorantreiben und die Menschenrechte in Europa und darüber hinaus schützen.

Von den Mitgliedstaaten ernannte nationale Verwaltungsbehörden sind für die Überwachung dieser neuen Vorschriften zuständig und können bei Nichteinhaltung Bußgelder verhängen.

Weitere Informationen sind online verfügbar:

Verfolgen Sie die Pressekonferenz der Kommissare Bretonisch und reynders on EbS.

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