Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weigert sich, die anhaltende und schwere Misshandlung von Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen in der Haft zu verhindern
Die entsetzlichen Bedingungen, unter denen 101 Angehörige einer verfolgten religiösen Minderheit in der Türkei inhaftiert sind, darunter 22 Kinder und andere schutzbedürftige Personen, wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfach übersehen.
Der Fall hat die Aufmerksamkeit internationaler Medien und der Vereinten Nationen auf sich gezogen
und im EU-Parlament ist eine Gruppe von 101 Mitgliedern der Ahmadi-Religion des Friedens vertreten
und Light, die in ihren Heimatländern aufgrund ihres Lebensunterhalts unter extremer Verfolgung gelitten haben
Vertrauen.
Nachdem sie an der bulgarischen Grenze gewaltsam daran gehindert wurden, einen Asylantrag zu stellen, haben sie
Sie waren extremer Gewalt durch die türkische Grenzpolizei ausgesetzt
Anschließend wurden sie festgenommen und gegen sie wurden Abschiebungsanordnungen erlassen. In Haft, die
Gruppe (dazu gehören 22 Kinder im Alter von 1 bis 17 Jahren und mindestens 27 ältere oder kranke Erwachsene)
erlitt schwere Schläge und Androhungen sexueller Gewalt seitens der türkischen Gendarmerie
Misshandlung, Einschüchterung und medizinische Vernachlässigung im Abschiebezentrum Edirne.
Aufgrund von Berichten über den sich verschlechternden Gesundheits- und psychischen Zustand der Kinder hat die
Die Gruppe hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen eingereicht
eine unabhängige ärztliche Untersuchung der inhaftierten Mitglieder und einen unabhängigen Arzt anordnen
Überwachung ihrer Haftbedingungen. Die Anfrage konzentrierte sich anschließend auf die Notwendigkeit
die inhaftierten Mitglieder oder zumindest die schutzbedürftigen Personen aus der Haft entlassen
unter ihnen.
Am 21. Juli 2023 kam ein Brief eines diensthabenden Richters des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Benachrichtigung der Gruppe über die Entscheidung des Gerichts, dies der Regierung von Türkiye nicht mitzuteilen
beantragte einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Verwaltungshaft der Beschwerdeführer. NEIN
Es wurde eine Begründung für diese Ablehnung vorgelegt.
Die pauschale und unbegründete Weigerung des Gerichts, irgendeine Maßnahme in Bezug auf die zu gewähren
Die Bedingungen für die Inhaftierung der Beschwerdeführer stehen im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des EGMR
bezüglich Verstößen gegen Artikel 3 EMRK über Haftbedingungen, insbesondere mit der
Rechtsprechung zur Inhaftierung von Kindern, deren Schutzbedürftigkeit Vorrang vor allen anderen hat
Überlegungen im Zusammenhang mit ihrem Status (z. B. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga v.
Belgien, 2006; Muskhadzhiyeva und andere gegen Belgien, 2010; Popov gegen Frankreich, 2012; AB
und andere gegen Frankreich, 2016; GB und andere gegen die Türkei, 2019) und mit allgemein
Überlegungen zu Gerechtigkeit und Menschlichkeit.
Die Reaktion des Gerichts ist in diesem Fall angesichts der Dringlichkeit besonders besorgniserregend
Ein solcher Fall, in dem Kinder im Alter von nur einem Jahr auf schreckliche Weise inhaftiert werden
Lebensbedingungen und unter ständiger Verletzung ihrer grundlegendsten Rechte.
Darüber hinaus hat die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts in ihrem Hauptquartier Zuflucht gefunden
Der Bürgermeister von Cheshire East, Rod Fletcher, und der Chefinspektor von Crewe, Fez Khan, besuchten die
Räumlichkeiten und besprachen mit den Vertretern der Religion das Schicksal der 101 Inhaftierten
Mitglieder des Glaubens in der Türkei und die Mitglieder der religiösen Verfolgung und Unterdrückung
Der Glaube hat weltweit Bestand.
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