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Bürgerbeauftragter fordert die EU-Institutionen Whistleblowing Bestimmungen zu erlassen,

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Emily O'ReillyDie europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly (im Bild) hat festgestellt, dass sieben der neun von ihrem Büro befragten EU-Institutionen noch einer Verpflichtung vom Januar 2014 nachkommen müssen, interne Whistleblowing-Regeln einzuführen. Während ein interinstitutionelles Komitee einen gemeinsamen Ansatz prüft, fordert sie das Komitee auf, seine Arbeit so schnell wie möglich abzuschließen.

Der Bürgerbeauftragte hat Anfragen von neun EU-Institutionen, nämlich die Kommission, das Parlament, den Rat, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Auswärtigen Dienst, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und des Datenschutzbeauftragten. Nur haben die Kommission und der Rechnungshof interne Whistleblowing Regeln eingeführt.

Emily O'Reilly erklärte: "Die Öffentlichkeit muss wissen, dass die EU-Institutionen Whistleblowing begrüßen und Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen schützen, um sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten oder Fehlverhalten in der EU-Verwaltung ans Licht gebracht wird. Ich bin zwar enttäuscht, dass sieben wichtige EU-Institutionen dies getan haben Ich habe die Kommission und den Rechnungshof dafür gelobt, dass sie diese Regeln noch nicht verabschiedet haben. "

Die Whistleblowing-Regeln des Bürgerbeauftragten

Alle Mitarbeiter für die EU-Verwaltung arbeiten, haben die Pflicht, sich zu sprechen, wenn sie im Laufe ihrer Arbeit bewusst schwere Unregelmäßigkeiten werden. Seit Januar 2014, sind alle EU-Institutionen verpflichtet, interne Whistleblowing Regeln einzuführen.

Im Juli 2014 leitete der Bürgerbeauftragte eine Untersuchung aus eigener Initiative durch die neun Institutionen eine Liste von Fragen zu senden, darunter, wie sie Informanten zu schützen, und wie sie Personen von außerhalb der EU-Institutionen ermutigen, die Pfeife zu blasen.

Eine interinstitutionelle Ausschuss diskutiert derzeit, ob die Organe einen gemeinsamen Ansatz, um ihre Verpflichtungen in diesem Bereich übernehmen können. Der Bürgerbeauftragte legt der Ausschuss seine Beratungen abzuschließen, so bald wie möglich. Die vollständige Entscheidung ist in diesem Fall zur Verfügung hier.

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Um mit gutem Beispiel voranzugehen, entwarf die Bürgerbeauftragte auf der Grundlage von Konsultationen mit ihren Mitarbeitern ihre eigenen Whistleblowing-Regeln und lud interessierte Parteien zur Stellungnahme ein. Sie hofft, dass die endgültige Fassung der Regeln für das Büro des Bürgerbeauftragten als nützliche Anleitung für andere dienen kann. Sie sind verfügbar hier.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den EU-Institutionen und Einrichtungen. Alle Bürger, Einwohner, oder ein Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat kann eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit von Problemen mit der EU-Verwaltung zu lösen.

Für weitere Informationen:

http://www.ombudsman.europa.eu

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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