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Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Transparenzklage gegen geheime EU-Überwachungsforschung: MdEP Patrick Breyer erzielt Teilerfolg vor Gericht

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Der Europäische Gerichtshof hat heute (16. Dezember) ein wegweisendes Urteil von großer Bedeutung für die EU-finanzierte „Sicherheitsforschung“ veröffentlicht (Rechtssache T-158/19).[1] Im Rahmen des Projekts "iBorderCtrl" testete die EU angebliche "Video-Lügendetektor"-Technologie für den Einsatz bei Reisenden. Am 15. März 2019, MdEP und Bürgerrechtler Patrick Breyer (Piratenpartei) (im Bild) Klage auf Herausgabe von Verschlusssachen über die ethische Vertretbarkeit, rechtliche Zulässigkeit und Ergebnisse der Technologie eingereicht.

Laut Gerichtsurteil darf die EU-Forschungsagentur nicht mehr halten
diese Dokumente völlig geheim. Zum Beispiel die ethischen und rechtlichen
Evaluierung von Technologien zur „automatisierten Täuschungserkennung“ oder
automatisierte „Risikobewertung“ veröffentlicht werden, solange sie dies nicht tun
beziehen sich speziell auf das iBorderCtrl-Projekt. Um zu schützen
kommerzielle Interessen, andererseits die Prüfung der ethischen
Risiken (zB Gefahr der Stigmatisierung und Fehlalarme) und der rechtlichen
Zulässigkeit der konkreten iBorderCtrl-Technologie sowie der Berichte
über die Ergebnisse des Projekts kann geheim gehalten werden. Das öffentliche Interesse an
Transparenz würde durch die Verpflichtung zum Projekt erfüllt
Teilnehmer eine wissenschaftliche Publikation über das Projekt innerhalb von
vier Jahre.

„Die Europäische Union finanziert weiterhin die Entwicklung und Erprobung von
Technologie, die Grundrechte verletzt und unethisch ist", sagte
Kläger Breyer. „Das wegweisende Urteil ist ein wichtiger Teilerfolg
das wird die öffentliche Diskussion über gefährliche generell ankurbeln
Technologie für Massenüberwachung, Massenkontrolle und persönliche Profilerstellung.
‚Geschäftsgeheimnisse‘ werden kein Killerargument mehr sein, um die Öffentlichkeit zu verweigern
Zugriff."

„Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die spezifische EU-Überwachung
Projekte jahrelang geheim bleiben sollen und dass eine überwiegende Öffentlichkeit
Interesse an ihrer Transparenz wurde nicht anerkannt. Steuerzahler,
Wissenschaft, Medien und Parlamente müssen Zugang zu öffentlich finanzierten
Forschung - insbesondere bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen
Entwicklungen wie einem „Video-Lügendetektor“. Es besteht dringender Bedarf
Rechtsreform bei aufdringlicher EU-Forschung und -Entwicklung!"

[1] Wortlaut des Urteils auf Französisch

Pressekonferenz

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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