Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Europäische Bürgerinitiative: Kommission beschließt, Initiative zur Erhaltung und Entwicklung der ukrainischen Kultur und des ukrainischen Erbes zu registrieren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Bewahrung und Entwicklung der ukrainischen Kultur, Bildung, Sprache und Traditionen in EU-Staaten“ zu registrieren.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Integration ukrainischer Flüchtlinge in die EU zu verstärken. Sie fordern die Kommission außerdem auf, neue Rechtsvorschriften zum Schutz der ukrainischen Kultur, Sprache, Traditionen und des ukrainischen Erbes vorzuschlagen und eine europaweite Struktur von Integrationszentren einzurichten.
Die Entscheidung zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formellen Voraussetzungen erfüllt, hält die Kommission sie für rechtlich zulässig. Die Kommission hat den Inhalt des Vorschlags zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Anmeldung haben die Veranstalter sechs Monate Zeit, die Unterschriftensammlung zu öffnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen von mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Die Kommission muss entscheiden, ob sie auf die Anfrage reagiert oder nicht, und muss ihre Begründung erläutern.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Instrument zur Festlegung der Agenda in den Händen der Bürger eingeführt. Sie wurde im April 2012 offiziell ins Leben gerufen. Nach der offiziellen Registrierung ermöglicht eine Europäische Bürgerinitiative einer Million Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission aufzufordern, Rechtsakte in Bereichen vorzuschlagen, in denen sie Handlungsbefugnisse hat. Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: (1) Die vorgeschlagene Klage fällt nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens der Befugnisse der Kommission, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) sie ist nicht offensichtlich missbräuchlich, leichtfertig oder schikanös und (3) sie ist es auch nicht offensichtlich im Widerspruch zu den Werten der Union steht.
Seit Beginn der EBI sind bei der Kommission 128 Anträge zur Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 103 zulässig waren und somit registriert werden konnten.
Mehr Infos
Bewahrung und Entwicklung der ukrainischen Kultur, Bildung, Sprache und Traditionen in EU-Staaten
ECIs sammeln derzeit Unterschriften
Forum der Europäischen Bürgerinitiative
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