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#Poland In Reaktion auf EU: Rechtsstaatlichkeit nicht bedroht

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polen-civ-soc-1Polen schien am Montag (20. Februar) Forderungen zurückgewiesen zu haben, dass es Justizreformen umsetzen solle, die die Europäische Kommission als wesentlich zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit erachtet, was die Gefahr erhöht, dass Warschau in der 28-köpfigen Union seiner Stimmrechte beraubt werden könnte.

Die Kommission hatte Warschau ab Dezember zwei Monate Zeit gegeben, um Maßnahmen zum Schutz der Befugnisse des Verfassungsgerichts umzusetzen, nachdem eine Reihe neuer Ernennungen und Reformen offenbar dessen Unabhängigkeit schwächten.

Das beispiellose Überwachungsverfahren, das die Kommission vor mehr als einem Jahr gegen Polen eingeleitet hat, könnte dazu führen, dass Warschau seine Stimmrechte in der 28 Staaten umfassenden Europäischen Union verliert, wenn alle anderen EU-Staats- und Regierungschefs dem zustimmen.

Die Spannungen zwischen Warschau und Brüssel haben stetig zugenommen, seit die euroskeptische Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) Ende 2015 an die Macht kam und versuchte, die Art und Weise, wie am obersten Gericht Entscheidungen gefällt werden, zu ändern und mehr Kontrolle über die Staatsanwälte auszuüben.

Das polnische Außenministerium erklärte am Montag in einer Erklärung, es habe eine Antwort auf die Bedenken der Kommission vorgelegt.

In einer separaten Erklärung auf seiner Website hieß es jedoch, die von Polen vorgenommenen Änderungen stünden im Einklang mit europäischen Standards und hätten „die richtigen Voraussetzungen für ein normales Funktionieren“ des Verfassungsgerichts geschaffen.

„Polen betonte erneut, dass der bestehende politische Streit um die Funktionsprinzipien des Verfassungsgerichts nicht als Grundlage für die Formulierung der Behauptung dienen kann, dass eine systemische Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit bestehe“, erklärte das Ministerium.

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Außerdem warf sie Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans vor, Warschau zu „stigmatisieren“. Timmermans hatte andere EU-Mitglieder aufgefordert, Brüssel im Streit mit Polen zu unterstützen.

„Es ist klar, dass die Kommission es nicht alleine schaffen kann“, sagte Timmermans am Samstag in einem Interview mit Reuters. „Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen zusammenhalten. Jeder muss seine Verantwortung wahrnehmen.“

„(Timmermans‘ Aufruf) an andere Mitgliedsstaaten, eine gemeinsame Front mit der Europäischen Kommission gegen Polen zu bilden, ist ein eklatantes Beispiel für einen Verstoß gegen diese Regeln“, sagte das Ministerium.

Warschau sagte, ein Dialog zwischen der Kommission und einem Mitgliedsland sollte auf Regeln der Achtung von Souveränität, Objektivität und nationaler Identität basieren.

„Wir fordern den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission auf, solche Aktionen zu stoppen“, sagte das Ministerium.

Eine Sprecherin der Kommission sagte, sie habe die polnische Antwort erhalten und werde sie prüfen. Sie verteidigte auch die Motive und Handlungen Brüssels.

„Die Kommission ist politisch farbenblind, wenn es um Rechtsstaatlichkeit geht“, sagte sie und fügte hinzu, dass ihre Bedenken gegenüber Polen vom Europäischen Parlament, dem Europarat, der Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen und anderen EU-Regierungen geteilt würden.

„Wenn die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsstaat in Frage steht, ist das ein Problem für alle Mitgliedsstaaten“, sagte die Sprecherin. „Das liegt in der Natur der Zugehörigkeit zur Europäischen Union.“

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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