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Die Kommission nimmt eine monatliche Verstöße Paket

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P002132009Am 26. September wird die Europäische Kommission ihr monatliches Vertragsverletzungspaket verabschieden. Diese Entscheidungen gelten für alle Mitgliedstaaten und die meisten EU-Politiken und zielen darauf ab, das EU-Recht im Interesse der Bürger und Unternehmen europaweit durchzusetzen.

Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gibt der Kommission die Befugnis, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, der seinen Verpflichtungen nicht nach EU-Recht verstößt.

Es gibt drei Stufen: Fristsetzungsschreiben, mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.

Wenn ein Mitgliedstaat trotz des Urteils immer noch nicht handelt, kann die Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 260 AEUV einleiten. Nach nur einer schriftlichen Mahnung kann die Kommission einen Mitgliedstaat an den Gerichtshof zurückverweisen und vorschlagen, dass der Gerichtshof finanzielle Sanktionen verhängt, die auf der Dauer und Schwere des Verstoßes und der Größe des Mitgliedstaats beruhen.

Ein umfassendes Memo zu allen Überweisungen und begründeten Stellungnahmen, spezifische IPs zu jeder Überweisung und ein Memo zum Verfahren werden am Tag darauf verfügbar sein Schnell

Weitere Informationen über Verstöße, klicken Sie hier.

Auf der allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren, klicken Sie hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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