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Österreich

Die Kommission genehmigt österreichische Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Schienengüter- und Personenverkehrsunternehmen

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zwei österreichische Maßnahmen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors und eine Maßnahme zur Unterstützung des Schienenpersonenverkehrssektors im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Die beiden Maßnahmen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung gewährleisten, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern, und die dritte Maßnahme führt zu einer vorübergehenden Entlastung der Bahnbetreiber, die Fahrgastdienste auf kommerzieller Basis anbieten.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahmen der Umwelt und der Mobilität zugute kommen, da sie den Schienenverkehr unterstützen, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sind, um das verfolgte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu unterstützen, ohne zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen zu führen. Schließlich steht die Befreiung von den Gebühren für den Zugang zur Infrastruktur, die in der oben beschriebenen zweiten und dritten Maßnahme vorgesehen sind, im Einklang mit der kürzlich verabschiedeten Verordnung (EU) 2020/1429.

Diese Verordnung ermöglicht und ermutigt die Mitgliedstaaten, die Senkung, den Verzicht oder die Stundung von Gebühren für den Zugang zur Schieneninfrastruktur vorübergehend unter den direkten Kosten zu genehmigen. Infolgedessen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen, insbesondere den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen von 2008 (die Eisenbahnrichtlinien).

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Executive Vice President Margrethe Vestager sagte: „Mit den heute genehmigten Maßnahmen können die österreichischen Behörden nicht nur Schienengüterverkehrsunternehmen, sondern auch gewerbliche Passagierunternehmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus unterstützen. Dies wird dazu beitragen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern im Einklang mit dem EU-Green-Deal-Ziel zu erhalten. Wir arbeiten weiterhin mit allen Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen gemäß den EU-Vorschriften so schnell und effektiv wie möglich umgesetzt werden können. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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