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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein rumänisches Programm in Höhe von 7.4 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Koronavirus im Bereich der Rinderzucht tätig sind

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Die Europäische Kommission hat ein rumänisches Programm in Höhe von 7.4 Mio. EUR (ca. 35.7 Mio. RON) zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Rinderzuchtsektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms wird öffentliche Unterstützung in Form direkter Zuschüsse gewährt. Ziel des Programms ist es, im Rinderzuchtsektor tätige Unternehmen dabei zu unterstützen, ihren Liquiditätsbedarf zu decken und ihre Aktivitäten fortzusetzen, um letztendlich Lebens- und Futtermittel für die Lebensmittelindustrie zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Es wird erwartet, dass das Programm über 1,000 im Rinderzuchtsektor tätigen Unternehmen zugute kommt. Die Kommission stellte fest, dass die rumänische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) übersteigen die Zuschüsse 100,000 € pro Begünstigten nicht, wie im Vorübergehenden Rahmen für Unternehmen vorgesehen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind; und (ii) die Förderung kann bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.58453 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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