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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein tschechisches Programm in Höhe von 305 Mio. EUR zur Unterstützung von Selbständigen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein tschechisches Programm in Höhe von rund 305 Mio. EUR (8 Mrd. CZK) zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch besonders betroffenen Selbstständigen genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung, die Selbstständigen in allen Sektoren mit Ausnahme des Finanzsektors offen steht, erfolgt in Form von Zahlungserlassen, Strafen und Stundungen der Zahlung der obligatorischen monatlichen Krankenversicherungsbeiträge für den Zeitraum von März bis August 2020 ( d.h. Zahlungen, die im Zeitraum von April bis September 2020 fällig sind).

Ziel der Regelung ist es, den Liquiditätsbedarf von Selbstständigen im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch zu decken. Die Kommission stellte fest, dass die tschechische Regelung den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.

Insbesondere für den Verzicht auf Zahlungen oder Strafen (i) darf der Beihilfebetrag 100,000 € pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte tätig ist, 120,000 € pro Unternehmen, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist, und 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten in allen anderen Branchen tätig; und (ii) die Regelung ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die vorübergehende Stundung der Zahlung von Beiträgen zur öffentlichen Krankenversicherung wird bis zum 31. Dezember 2020 gewährt und das Enddatum für die Stundung wird spätestens der 31. Dezember sein 2022.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier (auf dänisch)e.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57358 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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