Wirtschaft
Die Kommission genehmigt eine öffentliche Unterstützung in Höhe von 200 Mio. EUR zur Förderung der Interoperabilität des Schienenverkehrs in Deutschland
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen eine öffentliche Unterstützung in Höhe von 200 Mio. EUR für die Modernisierung der Verkehrsmanagementausrüstung für Schienenfahrzeuge in der Region Stuttgart in Deutschland genehmigt. Das System besteht aus zwei Maßnahmen. Die erste Maßnahme wird die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem unterstützen Europäisches Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) Bordausrüstung. Die zweite Maßnahme wird die Ausstattung derselben Fahrzeuge mit automatischem Zugbetrieb (ATO) unterstützen. ATO ist ein Gerät zur Verbesserung der Betriebssicherheit, mit dem der Betrieb von Zügen automatisiert werden kann.
Das Schema ermöglicht es, die Fahrzeuge sowohl mit ERTMS als auch mit ATO auszustatten. ERTMS ist ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Signalisierungsstatus durch Züge sicherstellt. Dieses System soll die Schaffung eines nahtlosen europäischen Eisenbahnsystems ermöglichen und die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Eisenbahnsektors erhöhen. Die beiden Maßnahmen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung gewährleisten, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern.
Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen, die zur Aufrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet werden. Die Maßnahme läuft bis 2025. Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Maßnahme der Umwelt und der Mobilität zuträglich ist, da sie den Schienenverkehr unterstützt, der weniger umweltschädlich als der Straßenverkehr ist und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Darüber hinaus ist die Maßnahme verhältnismäßig und notwendig, da sie die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU fördert und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützt, ohne zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen zu führen.
Schließlich wird die Beihilfe einen „Anreizeffekt“ haben, da die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen ohne die öffentliche Unterstützung nicht die erforderliche Aufrüstung ihres rollenden Materials durchführen würden. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen, insbesondere den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen von 2008. Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerbs-Website, In der Öffentlichkeit Bei Register unter der Fallnummer SA.58908, sobald alle Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.
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