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Coronavirus

Die Kommission genehmigt den bayerischen Fonds, um Unternehmen in Bayern im Rahmen des # Coronavirus-Ausbruchs Liquidität und Kapitalunterstützung in Höhe von bis zu 46 Mrd. EUR zu ermöglichen

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Die Europäische Kommission hat die deutschen Pläne zur Einrichtung eines 46-Milliarden-Euro-Fonds auf bayerischer Ebene (Bayern-Fonds) gebilligt, um Garantien zu geben und durch Schuld- und Eigenkapitalinstrumente in Unternehmen zu investieren, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind Bayern. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen.

Im Rahmen des Programms erfolgt die Unterstützung in Form von (I) Garantien (die voraussichtlich 26 Mrd. EUR mobilisieren werden) sowie (II) subventionierten Schuldtiteln in Form von nachrangigen Darlehen und (III) Rekapitalisierungsinstrumenten (insgesamt) bis zu 20 Mrd. EUR), insbesondere Eigenkapitalinstrumente (Erwerb neu ausgegebener Stamm- und Vorzugsaktien oder anderer Beteiligungsformen) und hybride Kapitalinstrumente (nämlich Wandelanleihen und stille Beteiligungen).

Die Kommission stellte fest, dass das von Deutschland angemeldete bayerische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das bayerische System dazu beitragen wird, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus in Bayern zu bewältigen. Darüber hinaus ist es notwendig, angemessen und verhältnismäßig, eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen zu beseitigen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission das System gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Exekutivvizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Dieser bayerische Fonds wird 46 Mrd. EUR an Liquidität und Kapitalunterstützung mobilisieren, um mittelständischen Unternehmen, die für die bayerische Realwirtschaft besonders wichtig sind, bei der Bewältigung der Krise zu helfen. Die Maßnahme stellt sicher, dass der Staat für die von den Steuerzahlern übernommenen Risiken ausreichend vergütet wird und dass im Hinblick auf Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für den Staat bestehen, so bald wie möglich auszutreten, und dass die Unterstützung unter angemessenen Bedingungen erfolgt, einschließlich eines Dividendenverbots , Bonuszahlungen sowie weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen gemäß den EU-Vorschriften so schnell und effektiv wie möglich umgesetzt werden können. “

A vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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