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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein modifiziertes ungarisches 100-Millionen-Euro-Programm zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Änderung eines zuvor genehmigten ungarischen Systems zur Unterstützung der ungarischen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht, insbesondere mit dem Temporärer Rahmen für staatliche Beihilfen.

Das bestehende System wurde am genehmigt 20. Mai 2020 unter der Nummer SA.57285 und geändert am 28. Juli 2020 unter Fallnummer SA.58065. Ungarn hat die folgenden wesentlichen Änderungen an diesem System mitgeteilt: (i) die Ausweitung der Maßnahme auf ein zusätzliches Darlehensprogramm namens „Széchenyi Tourism Card“, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugänglich sein wird, die hauptsächlich im Tourismus tätig sind Sektor und wird die Form einer Überziehungsfazilität annehmen; und (ii) eine Erhöhung des Gesamtbudgets des Systems von 21 Mrd. HUF (ca. 60 Mio. EUR) auf 34 Mrd. HUF (ca. 100 Mio. EUR).

Es wird geschätzt, dass insgesamt bis zu 10,000 Unternehmen von dem geänderten System profitieren werden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das geänderte System gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen weiterhin notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben .

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58288 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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