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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein lettisches Programm in Höhe von 51 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen bei Exportaktivitäten, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein lettisches Programm mit einem geschätzten Budget von 51 Mio. EUR genehmigt, um Unternehmen zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus im Export von Waren und Dienstleistungen tätig sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen deckt bis zu 25% der von den Begünstigten gezahlten obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge ab.

Das Programm steht Unternehmen mit Exportaktivitäten offen, die in allen Sektoren tätig sind, mit einigen von Lettland definierten Ausnahmen, z. B. Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind wie im Finanzsektor. Die Maßnahme wird voraussichtlich 350 Unternehmen zugute kommen. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf der von der aktuellen Krise betroffenen Unternehmen zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten fortzusetzen, Investitionen zu tätigen und während und nach dem Ausbruch die Beschäftigung aufrechtzuerhalten.

Die Kommission stellte fest, dass das lettische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe 800,000 EUR pro Unternehmen gemäß dem vorübergehenden Rahmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58104 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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