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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein maltesisches Programm in Höhe von 67.5 Mio. EUR zur Unterstützung von KMU, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein maltesisches Programm in Höhe von 67.5 Mio. EUR zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form staatlicher Garantien für Kredite mit einem Nennwert von bis zu 250,000 € pro Unternehmen. Ziel des Programms ist es, KMU, die aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus plötzlich unter Liquiditätsengpässen leiden, Zugang zu Betriebskapital zu verschaffen. Die Kommission stellte fest, dass das maltesische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Höhe der Beihilfen 800,000 EUR pro Unternehmen (100,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist; 120,000 EUR pro Unternehmen, das im Bereich Fischerei und Aquakultur tätig ist) gemäß dem vorübergehenden Rahmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57961 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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