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Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (KPKR)

Die Kommission genehmigt ein maltesisches Programm in Höhe von 720,000 EUR zur Unterstützung der Fischer von #BluefinTuna

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Die Europäische Kommission hat ein maltesisches Programm in Höhe von 720,000 EUR zur Unterstützung selbstständiger Fischer von Rotem Thun genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Die Beihilfe wird auf der Grundlage der Quote berechnet, die das Ministerium für Fischerei und Aquakultur den Fischern von Rotem Thun im Jahr 2020 zugewiesen hat.

Ziel des Programms ist es, den Preisverfall bei Rotem Thun auf dem Markt auszugleichen und diesen Fischern zu helfen, ihre Aktivitäten nach dem Ausbruch fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass das maltesische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere werden die Zuschüsse 120,000 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57984 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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