Kroatien
Kommission genehmigt Unterstützungsprogramm für energieintensive Unternehmen in #Croatia

Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein kroatisches System genehmigt, das energieintensiven Unternehmen Ermäßigungen gegen Aufpreis zur Finanzierung der Unterstützung für die Erzeugung erneuerbarer Elektrizität gewährt. Die kroatische Unterstützung für erneuerbare Energien wird derzeit durch Beiträge der Stromverbraucher auf der Grundlage ihres Verbrauchs finanziert.
Das System, das bis zum 31. Dezember 2021 gilt und über ein vorläufiges Jahresbudget von 10 Mio. EUR verfügt, kommt in Kroatien tätigen Unternehmen in Sektoren zugute, die besonders energieintensiv sind (daher einen höheren Stromverbrauch aufweisen) und stärker dem internationalen Handel ausgesetzt sind. Die Begünstigten erhalten eine Kürzung ihres Beitrags zur Finanzierung der Unterstützung erneuerbarer Energien um maximal 80%. Kroatien legte auch einen Anpassungsplan vor, um die Höhe der Kürzungen, von denen eine Reihe förderfähiger und nicht förderfähiger Unternehmen seit 2013 profitiert haben, an die Vorschriften für staatliche Beihilfen anzupassen.
Die Kommission bewertete die Maßnahme und den Anpassungsplan gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie 2014-2020. Die Leitlinien gestatten eine Reduzierung der Beiträge energieintensiver Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und dem internationalen Handel ausgesetzt sind, bis zu einem gewissen Grad, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Die Kommission stellte fest, dass die Entschädigung nur energieintensiven Unternehmen gewährt wird, die dem internationalen Handel ausgesetzt sind, gemäß den Anforderungen der Leitlinien. Darüber hinaus wird die Maßnahme die Energie- und Klimaziele der EU fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Nutzer und Industrien sicherstellen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme und der Anpassungsplan den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA. 54887.
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