Antitrust-
Kartellrecht: Die Kommission sendet eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte an #Teva wegen des Verdachts auf eine Verzögerung der Pharmavereinbarung

Die Europäische Kommission hat Teva Pharmaceutical Industries Ltd. („Teva“) und Cephalon Inc. („Cephalon“), mittlerweile eine Tochtergesellschaft von Teva, eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Dies ist ein Verfahrensschritt im Rahmen der laufenden Untersuchung der Kommission nach den EU-Kartellvorschriften.
Es folgt der Kommission Mitteilung der Beschwerdepunkte, in dem die Kommission zu dem vorläufigen Schluss gekommen war, dass die Patentvereinbarung zwischen Cephalon und Teva über das Schlafstörungsmedikament Modafinil unter Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Funktionsweise möglicherweise die Einführung eines billigeren Generikums verzögert hat der Europäischen Union (AEUV), wodurch EU-Patienten und die Haushalte des Gesundheitswesens durch höhere Preise für Modafinil erheblich geschädigt werden.
In der weltweiten Vereinbarung zur Beilegung des Patentstreits verpflichtete sich Teva, seine günstigeren Modafinil-Generika nicht im Europäischen Wirtschaftsraum zu verkaufen. Im Gegenzug erhielt Teva nach vorläufiger Einschätzung der Kommission von Cephalon einen erheblichen Werttransfer in Form von Barzahlungen und verschiedenen anderen Transaktionen. Die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte ergänzt und präzisiert die Einschätzung der Kommission, die insbesondere der vorläufigen Schlussfolgerung zugrunde liegt, dass das Verhalten der Parteien eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellt, auch im Hinblick auf jüngste Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission für Wettbewerb im öffentlichen Register unter der Nummer AT.39686.
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