Strom-Interkonnektivität
Die Kommission genehmigt die Unterstützung der Stromerzeugung in spanischen Gebieten außerhalb der Halbinsel

Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die von Spanien gewährte Unterstützung von Stromerzeugern für die Stromversorgung in den spanischen Nichthalbinselgebieten als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (SGEI) genehmigt. Diese Gebiete umfassen die Kanarischen Inseln, die Balearen, Ceuta und Melilla. Das Hauptziel des Systems besteht darin, die Stromversorgung in diesen abgelegenen Gebieten zu gewährleisten und gleichzeitig die Einzelhandelspreise auf dem Niveau des Festlandes zu halten.
Die Kommission hat die Maßnahme im Rahmen der EU bewertet Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (SGEI), die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen, denen öffentliche Dienstverpflichtungen anvertraut wurden, unter bestimmten Bedingungen für die zusätzlichen Kosten für die Erbringung dieser Dienstleistungen zu entschädigen. Die Kommission stellte fest, dass die zusätzliche Vergütung für Stromerzeuger nur die zusätzlichen Kosten für die Stromerzeugung in diesen isolierten Gebieten abdeckt. Das System legt auch Wettbewerbsverfahren für die künftige Installation neuer Stromerzeugung fest, die den Eintritt neuer Marktteilnehmer und den zunehmenden Wettbewerb ermöglichen.
Um die Sicherheit der Stromversorgung auf den Balearen langfristig zu verbessern und künftig eine bessere Integration erneuerbarer Energiequellen zu ermöglichen, hat sich Spanien verpflichtet, bis 2025 eine zweite Unterwasserverbindung zwischen dem Festland und Mallorca aufzubauen Aus diesem Grund hat die Kommission das Programm bis Ende 2029 für die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla und nur bis Ende 2025 für die Balearen genehmigt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht, da sie im Einklang mit der EU zur Dekarbonisierung des Energiesektors in diesen besonderen Bereichen beitragen wird Saubere Energie für EU-Inseln Initiative, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.42270.
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