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Kommission genehmigt Unterstützung für sechs #OffshoreWindFarms in #France

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Unterstützung von sechs großen Offshore-Windparks in französischen Hoheitsgewässern mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahmen werden Frankreich dabei helfen, die CO2-Emissionen im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der EU zu reduzieren, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Frankreich beabsichtigt, sechs Offshore-Windparks zur Stromerzeugung zu unterstützen. Die sechs Standorte befinden sich in französischen Hoheitsgewässern vor der Nordwestküste Frankreichs. Es handelt sich um Courselles-sur-Mer, Fécamp, Saint-Nazaire, Iles d'Yeu/Noirmoutier, Dieppe/Le Tréport und Saint-Brieuc.

Dies sind die ersten ausgewählten Offshore-Windkraftprojekte, die von Frankreich gefördert werden. Jeder Windpark wird aus 62 bis 83 Turbinen mit einer installierten Leistung von 450 bis 498 Megawatt bestehen. Die ausgewählten Anlagen erhalten über einen Zeitraum von 20 Jahren Einspeisevergütungen. Der Bau der ersten Windparks soll noch in diesem Jahr beginnen, die Inbetriebnahme soll 2022 erfolgen. Nach Fertigstellung werden die Windparks die französische Erzeugungskapazität für erneuerbare Energien um rund drei Gigawatt erhöhen.

Die Kommission prüfte die sechs Fördermaßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach der Kommissionsmitteilung von 2008. Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.

Die Kommission stellte fest, dass

  • Die Fördermaßnahmen werden dazu beitragen, dass Frankreich seinen Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erhöht, um seine Klimaziele im Einklang mit dem zu erreichen Umweltziele der EU, und;
  • Die Höhe der den sechs Projekten gewährten Beihilfen ist verhältnismäßig und führt nicht zu einer Überentschädigung der Begünstigten im Einklang mit den Anforderungen der Leitlinien.

Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahmen die Entwicklung erneuerbarer Energien fördern und Frankreich dabei helfen werden, seine Klimaziele zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Hintergrund

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Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutzbeihilfen aus dem Jahr 2008 ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Bedingungen zu fördern. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Der Erneuerbare-Energien-Richtlinie In allen Mitgliedstaaten wurden Ziele für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 festgelegt. Für Frankreich liegt dieses Ziel bei 23 % bis 2020. Die Projekte sollen zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Weitere Informationen zur heutigen Entscheidung werden verfügbar sein, sobald mögliche Vertraulichkeitsprobleme geklärt sind, in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website unter den Fallnummern SA.45274, SA.45275, SA.45276, SA.47246, SA.47247 und SA.48007. Der State Aid Weekly e-News listet neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt der EU.

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