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Kommission genehmigt Unterstützung für sechs #OffshoreWindFarms in #France

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Unterstützung von sechs großen Offshore-Windparks in französischen Hoheitsgewässern mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahmen werden Frankreich dabei helfen, die CO2-Emissionen im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der EU zu reduzieren, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Frankreich will sechs Offshore-Windparks zur Stromerzeugung unterstützen. Die sechs Standorte liegen in französischen Hoheitsgewässern vor der Nordwestküste Frankreichs. Die Standorte sind Courselles-sur-Mer, Fécamp, Saint-Nazaire, Iles d'Yeu/Noirmoutier, Dieppe/Le Tréport und Saint-Brieuc.

Dies sind die ersten ausgewählten Offshore-Windprojekte, die von Frankreich unterstützt werden. Jeder der Windparks wird aus 62 bis 83 Turbinen mit einer installierten Leistung von 450 bis 498 Megawatt pro Park bestehen. Die ausgewählten Anlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren in Form von Einspeisetarifen gefördert. Der Bau der ersten Windparks soll noch in diesem Jahr beginnen und ab 2022 betriebsbereit sein. Nach ihrer Fertigstellung werden die Windparks die Erzeugungskapazität für erneuerbare Energien in Frankreich um etwa drei Gigawatt erhöhen.

Die Kommission hat die sechs Fördermaßnahmen im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften bewertet, insbesondere die Maßnahmen der Kommission aus dem Jahr 2008 Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.

Die Kommission stellte fest, dass

  • Die Fördermaßnahmen werden dazu beitragen, dass Frankreich seinen Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erhöht, um seine Klimaziele im Einklang mit dem zu erreichen Umweltziele der EU, und;
  • Die Höhe der den sechs Projekten gewährten Beihilfen ist verhältnismäßig und führt nicht zu einer Überentschädigung der Begünstigten im Einklang mit den Anforderungen der Leitlinien.

Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahmen die Entwicklung erneuerbarer Energien fördern und Frankreich dabei helfen werden, seine Klimaziele zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Hintergrund

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Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutzbeihilfen aus dem Jahr 2008 erlauben es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Diese Regeln zielen darauf ab, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu möglichst geringen Kosten für den Steuerzahler und ohne unzumutbare Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie Bis 2020 wurden Ziele für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttoendenergieverbrauch aller Mitgliedstaaten festgelegt. Für Frankreich liegt das Ziel bei 23 % bis 2020. Die Projekte sollen zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Weitere Informationen zur heutigen Entscheidung werden verfügbar sein, sobald potenzielle Vertraulichkeitsprobleme gelöst sind staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website unter den Fallnummern SA.45274, SA.45275, SA.45276, SA.47246, SA.47247 und SA.48007. Der State Aid Weekly e-News listet neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt der EU.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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