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Die Kommission genehmigt neun #GeneticallyModifiedProducts für Lebens- und Futtermittelzwecke und eine als Zierschnittblume

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Die Kommission hat zehn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zugelassen: Sieben für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln (Baumwolle GHB614xLLCotton25xMON1598, Mais 5307, Mais MON87403, Mais 4114, Mais MON87411, Mais Bt11MIR162NUM1507, Mais BtX (Raps Ms21xRf87751 und Mais 8xNK3) und eine Nelke als Zierschnittblume.

Alle diese genetisch veränderten Organismen haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Die Zulassungsentscheidungen betreffen nicht den Anbau. Alle Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschließend im Berufungsausschuss zu äußern. In Anbetracht des Ergebnisses des Prozesses ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, mit der Genehmigung fortzufahren.

Die Zulassungen sind 10 Jahre gültig, und alle Produkte, die aus diesen gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den EU-Vorschriften Etikettierungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln. Weitere Informationen zu GVO in der EU finden Sie unter hier.

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