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Abgeordnete unterstützen ersten EU-Managementplan für #FishStocks in #WesternMediterranean

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Am Donnerstag (4. April) haben die Abgeordneten einen Plan zur Steuerung des Fischereiaufwands und zur Erhaltung der Bestände an Grundfischarten im westlichen Mittelmeer gebilligt.

Der neue Plan gilt für Grundfischbestände, wie Garnelen und Kaisergranat, soll sicherstellen, dass die Bestände genutzt werden können und gleichzeitig ihre Fortpflanzungsfähigkeit erhalten bleibt. Es sollte nach den ersten fünf Jahren und danach alle drei Jahre evaluiert werden. Der Text wurde mit 461 Stimmen bei 62 Gegenstimmen und 101 Enthaltungen angenommen. Es wurde bereits informell mit den EU-Ministern vereinbart.

Im ersten Jahr der Umsetzung des Plans (2020) sollte der maximale Fischereiaufwand im Vergleich zu den zwischen 10 und 2012 zulässigen Fangtagen um 2017 % reduziert werden. In den nächsten vier Jahren soll der maximale Fischereiaufwand um 30 reduziert werden %.

Der Text fordert außerdem, dass die Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) dahingehend geändert wird, dass Flottensegmente, die unter die neuen Regeln fallen, im Falle einer dauerhaften Einstellung der Fischereitätigkeit von einer Entschädigung profitieren können.

Die vereinbarten Regeln werden:

  • Gilt für die Berufs- und Freizeitfischerei sowie für unbeabsichtigt gefangene Fische (Beifangbestände);
  • Umsetzung von Co-Management-Fischereiregelungen zwischen Mitgliedstaaten, lokaler Fischerei und anderen Interessengruppen;
  • die Umsetzung der Anlandeverpflichtung erleichtern;
  • Einschränkung der Freizeitfischerei, wenn ihre Auswirkungen auf die fischereiliche Sterblichkeit zu groß sind, und;
  • Beschränkung des Fischfangs auf maximal 15 Stunden pro Fangtag (bzw. 18 Stunden unter Berücksichtigung der Transitzeit zwischen Hafen und Fanggebiet).

Beschränken Sie den Einsatz von Schleppnetzen in Küstengebieten

Die Abgeordneten stimmten einem Verbot des Einsatzes von Schleppnetzen innerhalb von 6 Seemeilen von der Küste zu, außer in Gebieten, die tiefer als die 100-m-Isobathe während drei Monaten pro Jahr liegen. Jeder Mitgliedsstaat legt diese drei Monate der jährlichen Schließung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten fest, um eine Reduzierung der Fänge von jungem Seehecht um mindestens 20 % zu gewährleisten.

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Nächste Schritte

Nach der endgültigen Annahme durch den Rat gelten die neuen Regeln am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Ende 2019).

Hintergrund

Dieser Mehrjahresplan ist nach der Ostsee, der Nordsee und den westlichen Gewässern der vierte Vorschlag, der im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angenommen wurde. Der Plan umfasst die westlichen Mittelmeergewässer entlang des nördlichen Alboran-Meeres, des Golfs von Lion und des Tyrrhenischen Meeres, einschließlich der Balearen, Korsika und Sardinien. Den Daten aus dem Jahr 2015 zufolge besteht die betroffene Fischereiflotte aus fast 10.900 Schiffen aus Italien (50 %), Spanien (39 %) und Frankreich (11 %). Grundfischbestände in diesem Gebiet sind sechs Fisch- und Krustentierarten: Blaue und rote Garnelen, Tiefsee-Rosagarnelen, Rote Riesengarnelen, Europäischer Seehecht, Kaisergranat und Rotbarbe.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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