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Integration von #refugees: Kommission schließt sich mit sozialen und wirtschaftlichen Partnern

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Im Vorfeld der Unterzeichnungszeremonie sagte Kommissar Avramopoulos: „Eine frühzeitige Teilnahme am Arbeitsmarkt ist für die erfolgreiche Integration von Neuankömmlingen und insbesondere von Flüchtlingen von entscheidender Bedeutung. Alle Akteure – öffentliche und private – müssen ihren Teil dazu beitragen, Flüchtlinge erfolgreich zu integrieren, und das ist auch der Fall.“ Warum wir unsere Kräfte bündeln wollen. Heute verpflichten wir uns, gemeinsam mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern dafür zu sorgen, dass dies nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene zum Vorbild wird. Nur so kann Migration zu einer echten Chance für alle werden, sowohl Flüchtlinge als auch unsere Gesellschaften.“

Kommissar Thyssen fügte hinzu: „Der beste Weg zur sozialen Integration führt über den Arbeitsmarkt. Deshalb sollte er auch der sicherste und kürzeste sein. Heute machen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung, indem wir unsere Kräfte mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern bündeln.“ die Herausforderungen anzugehen und die Chancen der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu nutzen. Dies wird dazu beitragen, integrativere Arbeitsmärkte und Gesellschaften zu schaffen und bessere und nachhaltigere Ergebnisse für alle zu erzielen, im Einklang mit den in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Grundsätzen Rechte."

EGB-Generalsekretär Luca Visentini sagte: „Der EGB freut sich sehr, der Partnerschaft beizutreten, um die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu fördern. Dies ist eine wichtige Errungenschaft. Unserer Ansicht nach sollte es als Fortsetzung des Engagements der Sozialpartner und Behörden gesehen werden, die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Gleichbehandlung von Migranten überall in Europa zu verbessern. Wir hoffen, dass die Partnerschaft wirksame Maßnahmen vorantreibt und praktische Unterstützung freisetzt. Auch in der EU-Asylpolitik ist eine Änderung erforderlich, von Sicherheit und Grenzkontrolle hin zu mehr Solidarität und Achtung der Menschenrechte.“

Markus J. Beyrer, Generaldirektor von Business Europe, sagte: „Vielen Flüchtlingen wurde in den letzten Jahren das Bleiberecht in Europa gewährt. Sie sollten dabei unterstützt werden, schnellstmöglich auf den Arbeitsmärkten aktiv zu werden. Ergebnisse zu erzielen ist für Europa und seine Mitgliedstaaten der beste Weg, unsere gesellschaftlichen Werte zu verwirklichen. Bei der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen, um Arbeitgeber zur Einstellung von Flüchtlingen zu ermutigen, sollte Pragmatismus vorherrschen.“

UEAPME-Generalsekretärin Veronique Willems sagte: „Migration in Europa ist eine Tatsache. Integration ist eine Notwendigkeit für Gesellschaft und Wirtschaft. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung mehrerer Akteure. KMU und ihre Organisationen tun bereits viel für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, brauchen aber noch stärkere Unterstützung. Eine engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist der richtige Weg.“

CEEP (Europäisches Zentrum der Arbeitgeber und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen) Generalsekretärin Valeria Ronzitti sagte: „Arbeitgeber und Anbieter öffentlicher Dienstleistungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Integration von Migranten und Flüchtlingen in Europa.“ Sie fungieren sowohl als Ersthelfer, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, als auch später im Prozess als Arbeitgeber. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Partnerschaft für Integration wird unseren Mitgliedern helfen, diese zweifache Mission zu erfüllen, indem sie unsere gemeinsame Verantwortung besser unterstützen und anerkennen.“

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René Branders, Präsident des belgischen Handelskammerverbandes und Vertreter von Eurochambres, sagte: „Die Geschichte zeigt, dass Zivilisationen, die ihre Türen für die Einwanderung öffnen, dadurch gewachsen sind und gediehen.“ Wenn Europa in ähnlicher Weise davon profitieren soll, müssen wir Migranten sozial und wirtschaftlich integrieren. Es geht nicht nur um Solidarität oder Moral: Es ist eine Frage der Entwicklung in einer sich verändernden Welt. Dies erfordert einen koordinierten Ansatz der relevanten Interessengruppen, weshalb dieser Partnerschaft eine wertvolle Rolle zukommt.“

Integration kann nur dann wirksam sein, wenn alle relevanten Akteure ihre Rolle spielen: EU-Institutionen, nationale und lokale Behörden, Sozial- und Wirtschaftspartner sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Partnerschaft für Integration legt wesentliche Grundsätze für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fest, darunter die Bereitstellung möglichst frühzeitiger Unterstützung, die Sicherstellung, dass die Integration sowohl den Flüchtlingen als auch der Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zugute kommt, und die Sicherstellung eines Multi-Stakeholder-Ansatzes.

Zu den Verpflichtungen, die die Sozial- und Wirtschaftspartner eingegangen sind, gehört der Austausch bewährter Verfahren für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, beispielsweise die Organisation von Mentoringprogrammen zur Integration dieser Flüchtlinge in den Arbeitsplatz oder die Erleichterung der Identifizierung, Bewertung und Dokumentation von Fähigkeiten und Qualifikationen. Sie haben sich außerdem verpflichtet, die Partnerschaft unter ihren Mitgliedern zu fördern und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden auf allen geeigneten Ebenen zu stärken. Die Europäische Kommission wird sich unter anderem darum bemühen, Synergien mit EU-Fonds zu fördern, Synergien mit anderen verwandten Initiativen auf europäischer Ebene sicherzustellen und weiterhin mit relevanten EU-Gremien, Gruppen, Ausschüssen und Netzwerken sowie Sozial- und Wirtschaftspartnern zusammenzuarbeiten, um dies zu unterstützen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen.

Die Partnerschaft wurde im Namen der Kommission von Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Staatsbürgerschaft, und Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, unterzeichnet.

Hintergrund

Angesichts des aktuellen und künftigen Fachkräftemangels und des Arbeitsmarktbedarfs stellt die Nichtfreisetzung des Flüchtlingspotenzials in der EU eine erhebliche Ressourcenverschwendung dar, sowohl für die betroffenen Einzelpersonen als auch für die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Während Investitionen in die Ausbildung und vollständige Aktivierung der vorhandenen Arbeitskräfte fortgesetzt werden sollten, können Flüchtlinge – wenn sie gut integriert sind – gleichermaßen einen Beitrag zum Arbeitsmarkt der EU leisten und zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen beitragen.

Studien zufolge sind Flüchtlinge mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zur Beschäftigung konfrontiert und gehören zu den am stärksten gefährdeten Gruppen von Nicht-EU-Bürgern auf dem Arbeitsmarkt. Im Jahr 2014 lag die Beschäftigungsquote der Flüchtlinge 15–20 % unter der der im Inland Geborenen, wobei die Beschäftigungsquote der Frauen besonders niedrig war. Darüber hinaus sind Flüchtlinge häufig für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten überqualifiziert, was teilweise auf ihre geringeren Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes und teilweise auf die fehlende offizielle oder arbeitgeberseitige Anerkennung ihrer Qualifikationen zurückzuführen ist.

Um die Integrationsbemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Kommission eine verabschiedet Aktionsplan zur Integration von Drittstaatsangehörigen auf 7 Juni 2016. Das Neue Kompetenz-Agenda für EuropaMit der am 10. Juni 2016 von der Kommission angenommenen Initiative wurden zehn Maßnahmen eingeleitet, um den Menschen in der EU die richtige Ausbildung, Fähigkeiten und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, einschließlich Profilbewertungen für Migranten und Flüchtlinge zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten. Insbesondere die EU-Kompetenzprofil-Tool für Drittstaatsangehörige Das im November dieses Jahres ins Leben gerufene Projekt soll nationalen Behörden wie öffentlichen Arbeitsverwaltungen oder Integrationszentren dabei helfen, die Fähigkeiten und Arbeitserfahrungen von Drittstaatsangehörigen zu erfassen und so einen schnelleren Zugang zu Beschäftigung oder Ausbildung zu ermöglichen. In einigen Fällen könnten Flüchtlinge schließlich in ihre Heimat zurückkehren, wo sie mit den in der EU erworbenen Fähigkeiten eine wichtige Rolle bei der weiteren Entwicklung oder dem Wiederaufbau ihres Landes spielen können.

Sozial- und Wirtschaftspartner setzen sich dafür ein, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu erleichtern. A Gemeinsame Erklärung der europäischen Wirtschafts- und Sozialpartner zur Flüchtlingskrise wurde auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel am 16. März 2016 vorgestellt. Am 23. Mai 2017, während der Zweiter Europäischer Dialog über Kompetenzen und MigrationArbeitgeber und Vertreter der Sozial- und Wirtschaftspartner diskutierten über die Herausforderungen und Vorteile der Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt und tauschten bewährte Praktiken aus. Am selben Tag startete die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration" wurde gestartet.

Das Europäischer Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration, auch von Migranten. Der Asyl Migration und Integrationsfonds (AMIF) kann auch Mittel für vorbereitende Maßnahmen zum Arbeitsmarktzugang bereitstellen. A Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von AMIF wurde im November 2017 (Frist 1. März 2018) ins Leben gerufen, um Initiativen von Arbeitgebern sowie Sozial- und Wirtschaftspartnern zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und anderen Migranten zu unterstützen.

Mehr Infos

Vollständiger Text der Europäischen Partnerschaft für Integration

Melden Sie sich bei „Arbeitgeber für Integration“ an

Aktionsplan der Kommission zur Integration von Drittstaatsangehörigen

Europäische Website zum Thema Integration

Vielversprechende Praktiken der Arbeitsmarktintegration und sozialen Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den EU-Mitgliedstaaten

EU-Kompetenzprofil-Tool für Drittstaatsangehörige

Europäische Allianz für Lehrstellen

Beschäftigung und soziale Entwicklung in Europa 2016, Kapitel 3

Die europäische Säule der sozialen Rechte

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