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Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Europäisches Parlament stimmt für die Rettung der Natur

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Das Europäische Parlament hat das Trilogergebnis zum Naturschutzgesetz mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Henrike Hahn, bayerische Europaabgeordnete (Die Grünen/EFA), Mitglied im Industrieausschuss (ITRE), industriepolitische Referentin und stellvertretende Sprecherin der deutschen Grünen im Europaparlament, kommentiert:

„Dieses Gesetz ist ein großer grüner Erfolg für den Schutz der europäischen Natur, die sich in einem zunehmend kritischen Zustand befindet.“

Die geringe Unterstützung der EVP-Fraktion und die ständige Bereitschaft, das Gesetz im Verhandlungsprozess scheitern zu lassen, zeigt, dass die EVP noch immer nicht ausreichend verstanden hat, dass Klimaschutz und Wohlstandssicherung untrennbar miteinander verbunden sind. Natur ist kein „nice to have“: Wir brauchen auch intakte Ökosysteme als Grundlage für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft.

Es gehört nicht zum guten Ton, die Kernprojekte der EVP-Kommissionskandidatin Ursula von der Leyen nicht aus den eigenen Reihen zu unterstützen.

Es zeigt auch, dass nicht erkannt wird, wie wichtig der Green Deal für das Klima, die Sicherheit und den Wohlstand Europas ist. Anstatt nach rechts zu blicken, sollte die EVP substanzielle Allianzen zur Unterstützung des Green Deal schmieden – was auch ihrem eigenen Kandidaten starke Unterstützung verschaffen würde. Die Blindheit gegenüber Klima und Naturschutz wird der EVP bei der bevorstehenden Europawahl keinen Vorteil bringen.“

Hintergrund zum Gesetz:

Übergeordnetes Ziel:

Bis 2030 sollen 20 % der Landflächen und 20 % der Seeflächen der EU renaturiert, also in einen naturnäheren Zustand zurückversetzt werden.

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Natura 2000:

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, der Wiederherstellung von als Wiederherstellungsgebiet ausgewiesenen Flächen im EU-weiten Schutzgebietsnetz Natura 2000 Vorrang einzuräumen.

Anforderung an die Nichtverschlechterung:

Renaturierte Flächen sollen in einem guten ökologischen Zustand bleiben.

Maßnahmen in Agrarökosystemen, insbesondere auf Mooren:

Maßnahmen zur Verbesserung der Indikatoren (Wiesenschmetterlinge, Feldvögel, Bestäuber, Strukturvielfalt) und Renaturierung entwässerter Moore, teilweise durch (freiwillige) Wiedervernässung.

Implementierung:

Die Mitgliedstaaten müssen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nationale Sanierungspläne mit klaren Zielen für deren Umsetzung vorlegen.

"Notbremse":

In unvorhersehbaren Notsituationen, wenn die Ernährungssicherheit aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Anbauflächen in der gesamten EU gefährdet ist, kann die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme ausgesetzt werden

Photo by Adam Kool on Unsplash

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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