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CO2 Emissionen

Deal für mehr #CO2Emissions Kürzungen von 2030 im Ausschuss gebilligt

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Der CO2-Ausstoß durch Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfall muss bis 30 um 2 % gesenkt werden, und der CO2030-Ausstoß und die Absorption durch Forstwirtschaft und Landnutzung müssen sich bis XNUMX ausgleichen.

Dies sind die Ziele zweier EU-Gesetzesentwürfe, die am Mittwoch (24. Januar) von den Abgeordneten des Umweltausschusses unterstützt wurden.

Im Rahmen dieser Gesetze, auf die sich Europaabgeordnete und Minister bereits informell geeinigt haben, würden die EU-Länder ihre eigenen verbindlichen nationalen Ziele für die Reduzierung der CO2-Emissionen und die Steigerung der CO2-Absorption durch Wälder festlegen.

Zusammen tragen diese Kürzungen zur gemeinsamen Verpflichtung der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens bei, die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren gegenüber dem Niveau von 40 um 1990 % zu senken.

„Die gute Nachricht von heute ist, dass unser Votum die europäischen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens in konkrete Ziele und Maßnahmen umwandelt. Darüber hinaus ist das verabschiedete Gesetz strenger als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag. Von einer wirklich emissionsarmen Entwicklung sind wir jedoch noch weit entfernt.“ „Ein Weg, der den Temperaturanstieg auf einem sicheren Niveau hält. Um die Erwärmung auf einem sicheren Niveau zu halten, sind weitere Emissionssenkungen erforderlich. Europa und andere Teile der Welt müssen sofort an Vorschlägen für zusätzliche Emissionssenkungen arbeiten.“ sagte Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE, NL), Berichterstatter für die sogenannte „Lastenteilungsverordnung“.

Die Einigung mit dem Rat wurde mit 33 Stimmen bei 11 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen unterstützt.

Die Gesetzgebung wird es ermöglichen, die EU-Ziele in verbindliche, nationale Ziele für Sektoren aufzuschlüsseln, die nicht bereits vom EU-Emissionshandelssystem abgedeckt sind, also Landwirtschaft, Verkehr, Bauwesen und Abfall, die zusammen etwa 60 % der Treibhausgase der EU ausmachen Emissionen.

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Jeder EU-Mitgliedsstaat muss ab dem 1. Juni 2019 und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen ab 2020 einen „Pfad zur Emissionsreduzierung“ einschlagen, um einen Anstieg der Emissionen in den ersten Jahren oder eine Verschiebung seiner Emissionsreduzierungen zu verhindern .

Forstwirtschaft als Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels

Ein separates Gesetz, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Aufnahme von Treibhausgasen aus den Wäldern zu steigern, um den Klimawandel zu bekämpfen, wurde mit 53 zu sechs Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

„Die Waldbewirtschaftung sollte auch in Zukunft aktiv und nachhaltig sein, denn nur so sind positive Auswirkungen auf Ökologie und Ökonomie gewährleistet“, sagte Berichterstatter Norbert Lins (EVP, DE). „Wir haben eine glaubwürdige Balance zwischen Flexibilität und vergleichbaren Rechnungslegungsregeln für die 28 Mitgliedstaaten gefunden. Wenn die Länder für diese Angelegenheit zuständig sind, wird sichergestellt, dass das Subsidiaritätsprinzip vollständig gewahrt bleibt. Darüber hinaus beziehen sich diese Anforderungen ausschließlich auf die Mitgliedstaaten und binden oder beschränken die Eigentümer nicht“, fügte er hinzu.

Das vorgeschlagene Gesetz würde Regeln festlegen, nach denen die EU-Länder sicherstellen müssen, dass die CO2-Emissionen durch die CO2-Absorption durch Wälder, Ackerland und Grasland ausgeglichen werden. Die Abgeordneten sorgten dafür, dass auch bewirtschaftete Feuchtgebiete in das Abrechnungssystem einbezogen werden, da auch sie große Mengen CO2 speichern.

Die Abgeordneten unterstützten diese Bestimmungen, indem sie hinzufügten, dass die Mitgliedsstaaten von 2030 die Absorption von CO2 erhöhen sollten, um die Emissionen zu überschreiten, im Einklang mit den langfristigen Zielen der EU und dem Übereinkommen von Paris.

Nächste Schritte

Über beide Dossiers wird das Plenum bei der Plenarsitzung im März in Straßburg zur Abstimmung stellen

Beide Gesetze wurden im Juli 2016 von der EU-Kommission vorgelegt. Der „Effort-Sharing“-Vorschlag zielt darauf ab, die nationalen Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem abgedeckt sind, nach 2020 zu begrenzen. Dazu gehören die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall.

Der Vorschlag zu Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) soll die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Klima- und Energierahmen 2030 einbeziehen. Die Wälder der EU absorbieren jedes Jahr das Äquivalent von fast 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.

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