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Kommission nimmt Portugal vor Gericht über die Abwasserbehandlung

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AbwasserDie Europäische Kommission bringt Portugal vor Gericht, weil es nicht sichergestellt hat, dass Abwässer aus kleinen Ballungsräumen ordnungsgemäß behandelt werden. Das Fehlen angemessener Sammel- und Behandlungssysteme, das seit 2005 in der EU-Gesetzgebung für kleine Ballungsräume vorgeschrieben ist, birgt Risiken für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt. Trotz guter Fortschritte, seit die Kommission Portugal 2009 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu diesem Thema übermittelt hat, haben die derzeitigen erheblichen Mängel die Kommission veranlasst, auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.

Nach den EU-Vorschriften zur Behandlung kommunaler Abwässer aus dem Jahr 1991 sollten kleine Gemeinden (typischerweise mit 2000 bis 15000 Einwohnern) spätestens 2005 über Systeme zur Sammlung und Behandlung ihres Abwassers verfügen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass das in die Abwassersammelsysteme eingeleitete Wasser vor der Einleitung ins Meer oder in Binnengewässer einer Zweitbehandlung unterzogen wird, um Schadstoffe zu entfernen. Kläranlagen müssen zudem jahreszeitlich bedingte Schwankungen im Abwasseraufkommen bewältigen können.

Portugal ist bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zurückgeblieben. Im Jahr 2009 übermittelte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu acht Städten im ganzen Land, die noch nicht an ein geeignetes Abwassersystem angeschlossen waren, sowie zu 186 Städten, in denen es an Sekundärbehandlungsanlagen mangelte oder die nicht über ausreichende Kapazitäten verfügten. Obwohl seit 2009 erhebliche Fortschritte erzielt wurden, zeigen die neuesten verfügbaren Informationen, dass 52 Ballungsräume immer noch nicht über ausreichende Einrichtungen verfügen, und in 25 Fällen ist kein Datum für die vollständige Einhaltung festgelegt. Die Kommission hat daher beschlossen, den Fall an den Gerichtshof weiterzuleiten.

Portugal wird bereits zum dritten Mal vor dem Gerichtshof wegen der Behandlung von kommunalem Abwasser erscheinen. In den beiden vorangegangenen Fällen, in denen es um die Einleitung von Abwasser in empfindliche Gebiete (C-220/10) bzw. in normale Gebiete (C-530/07) ging, folgten auf die Urteile weitere Aufforderungsschreiben der Kommission, da sich der Bau der Kläranlagen, die zur Erreichung des erforderlichen Reinigungsniveaus noch erforderlich sind, verzögert hatte.

Hintergrund

Das Behandlung von kommunalem Abwasser Richtlinie Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Ballungsräume (Städte, Siedlungen) ihr städtisches Abwasser ordnungsgemäß sammeln und behandeln. Unbehandeltes Abwasser kann mit schädlichen Bakterien und Viren kontaminiert sein und somit ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Es enthält auch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, die das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen können, indem sie das übermäßige Wachstum von Algen fördern, die verschiedene lebende Organismen ersticken. Dieser Prozess wird als Eutrophierung bezeichnet.

Mehr Infos

Weitere Details zur Abwasserpolitik
Zu den Vertragsverletzungsentscheidungen dieses Monats siehe MEMO / 14 / 470
Auf der allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren finden MEMO / 12 / 12
Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren

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