Transport
Angenommene Vorschläge des Verkehrsausschusses zur Eisenbahnkapazität sind ein großer Schritt nach vorne für den Schienengüterverkehr
Der TRAN-Ausschuss (Transport- und Tourismusausschuss) des Europäischen Parlaments hat heute einstimmig seinen Standpunkt zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum angenommen. Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, die Eisenbahnkapazität zu erhöhen und die Zuverlässigkeit zu verbessern, indem ein internationales, digitales und flexibles System für die Verwaltung und Zuweisung knapper Eisenbahnkapazitäten geschaffen wird. Obwohl der Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission allgemein positiv aufgenommen wurde, wurden Lücken festgestellt, insbesondere in Bezug auf die Konsultation der Nutzer und die Regulierungsaufsicht. Das Parlament hat bei der Auseinandersetzung mit diesen offenen Bedenken einen positiven Weg eingeschlagen.
Erstens wird die vorgeschlagene Schaffung einer ERP (European Railway Undertaking Platform) sehr begrüßt. Ohne laufende Konsultation mit den Eisenbahnunternehmen ist es für Infrastrukturbetreiber nicht möglich, Kapazitätsversorgungspläne zu erstellen, die den Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden, insbesondere von Güternutzern, bei denen die Nachfrage nicht statisch ist und sich ständig weiterentwickelt. Durch die Schaffung der Plattform für europäische Eisenbahnunternehmen wird sichergestellt, dass ENIM (Europäisches Netzwerk der Infrastrukturmanager) über einen klaren Partner verfügt, mit dem es während des gesamten Planungsprozesses zusammenarbeiten kann.
Zweitens wird die Stärkung der Rolle des ENRRB (Europäisches Netzwerk der Regulierungsbehörden) eine stärkere Regulierungsaufsicht über ENIM ermöglichen und sicherstellen, dass ausreichende Kontrollmechanismen vorhanden sind. Es ist besonders wichtig, dass ENRRB die Befugnis erhält, die europäischen Rahmenwerke für Kapazitätsmanagement, Verkehrsmanagement und Leistungsüberprüfung vor ihrer Annahme zu bewerten.
Drittens würden nach dem Kommissionsvorschlag die meisten Bestimmungen dieser Verordnung erst Ende 2029 in Kraft treten, was bedeutet, dass die Verordnung nur vernachlässigbare Auswirkungen auf die Ziele der Verkehrsverlagerung bis 2030 hätte. Durch die Vorverlegung der Umsetzungstermine stellt das Europäische Parlament sicher, dass die Verordnung bereits in diesem Jahrzehnt eine Rolle spielen kann.
Schließlich muss darauf geachtet werden, dass alle neuen Bestimmungen, die das Europäische Parlament in die Verordnung aufgenommen hat, wie etwa die Schaffung „systematischer Zugtrassen“ durch Infrastrukturbetreiber, der Aufsicht des ENRRB unterliegen und in Absprache mit ERP erstellt werden.
ERFA-Präsident Dirk Stahl, erklärte: „Über 50 % des europäischen Schienengüterverkehrs überquert heute mindestens eine Landesgrenze. Angesichts der Tatsache, dass das Kapazitätsmanagement heute weitgehend auf den nationalen Schwerpunkt ausgerichtet ist, versucht dieser Hauptschienengüterverkehr faktisch, einen internationalen Dienst über ein Flickenteppich nationaler Netze zu betreiben. Wenn wir den Schienengüterverkehr in die Lage versetzen wollen, zu wachsen, müssen wir uns unbedingt von einem nationalen, manuellen und starren System zu einem internationalen, digitalen und flexiblen System entwickeln. Die Arbeit des Europäischen Parlaments und der Berichterstatterin Tilly Metz ist sehr willkommen.“
ERFA-Generalsekretär, Conor Feighan, schlussfolgerte: „Die einstimmige Annahme des Berichts durch den TRAN-Ausschuss bedeutet, dass wir den Vorschlag höchstwahrscheinlich noch zu Lebzeiten dieses Europäischen Parlaments annehmen werden.“ Es ist wichtig, dass die Arbeit auch im Rat fortgesetzt wird, um eine schnelle Verabschiedung der Verordnung sicherzustellen, damit die Industrie die Vorteile dieses Vorschlags so schnell wie möglich spüren kann.“
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