Finanzen
ECR begrüßt die Vereinbarung über den Fonds für die Europäische Hilfe für die am stärksten benachteiligten Menschen
Die zweite Überarbeitung der Verordnung über den Fonds für die Europäische Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in Bezug auf die spezifischen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, zusätzliche Ressourcen einzusetzen und einen Kofinanzierungssatz von bis zu 100% zu beantragen .
Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments unter der Leitung der EMPL-Vorsitzenden, ECR-Europaabgeordnete Frau Ďuriš Nicholsonová, hat mit dem Rat eine Einigung über die Änderung der FEAD-Verordnung erzielt, die während der Plenarsitzung verabschiedet wurde. Der Fonds für die Europäische Hilfe für die am stärksten benachteiligten Menschen unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und grundlegender materieller Hilfe für Bedürftige, die über Partnerorganisationen bereitgestellt wird. Der Fonds wurde 2014 gegründet und hilft jährlich 13 Millionen Menschen, darunter 4 Millionen Kinder.
Die EMPL-Vorsitzende, Frau Ďuriš Nicholsonová, begrüßt die Vereinbarung: „Die Zahl der Menschen, die unter Nahrungsmittel- und Materialentzug leiden, hat aufgrund der Folgen der Covid-19-Krise leider zugenommen, und es sind die am stärksten benachteiligten Personen, die besonderen Risiken und weiteren Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Diese Änderung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Bedürftigen weiterhin ohne Verzögerungen und Unterbrechungen zu unterstützen. “
Seit die Covid-19-Krise die sozialen Unterschiede, Ungleichheiten und die gestiegenen Arbeitslosenquoten vertieft hat, sind die Anforderungen an die Unterstützung durch FEAD gestiegen. Unter Berücksichtigung der Umstände mussten daher Maßnahmen ergriffen werden, die die aktuelle Situation widerspiegeln. Das Abkommen wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bis 2022 zusätzliche Ressourcen für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen einzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, Vorauszahlungen an die Begünstigten so früh wie möglich zu veranlassen, und können eine 100% ige Kofinanzierung von beantragen der EU-Haushalt.
ECR-Schattenberichterstatterin Frau Rafalska sagte: „Das rasche Inkrafttreten der Verordnung wird die sofortige Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen ermöglichen, die von Familien in schwierigen Lebenssituationen, Menschen mit Behinderungen, erwartet wird. ältere Menschen, Obdachlose und Migranten. “
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