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„Roam like at home“-Vereinbarung soll bis 2032 verlängert werden

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Nach sechs Stunden intensiver Verhandlungen haben Rat und Parlament eine vorläufige Einigung erzielt, das Abkommen „Roam like at home“ bis 2032 zu verlängern. 

Die Regelung bedeutet, dass Menschen auch nach dem Auslaufen der aktuellen Roaming-Verordnung am 30.

Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt, sagte: „Urlaub in Griechenland, Österreich oder Bulgarien verbringen. Zu Besuch bei Kunden oder Lieferanten in Italien oder Estland… Ins Ausland zu reisen, ohne sich um Telefonrechnungen kümmern zu müssen, ist für alle Europäer ein greifbarer Teil der Erfahrung des EU-Binnenmarkts. Heute sorgen wir nicht nur dafür, dass diese Erfahrung weitergeht, sondern wir verbessern sie: bessere Qualität, besserer Service, noch mehr Transparenz.“

Die leitende MdEP Angelika Winzig (EVP, AT) sagte: „Wir schaffen einen gerechteren Roamingmarkt und konzentrieren uns insbesondere auf kleinere Betreiber, indem wir die Großhandelsobergrenzen deutlich senken. Als Chefunterhändlerin des Europäischen Parlaments war es mein Ziel, die Situation für die Verbraucher deutlich zu verbessern“, sagte sie. „Es ist uns gelungen, eine neue Regulierung sicherzustellen, die genau das bietet und gleichzeitig genügend Flexibilität bietet, um auf neue Entwicklungen im Telekommunikations- und Technologiesektor zu reagieren. So stellen wir sicher, dass die EU immer am Puls der Zeit ist.“

Die Verordnung wurde ursprünglich 2015 verabschiedet, trat 2017 in Kraft und sollte im Juni 2022 auslaufen

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Bessere Qualität

Die Abgeordneten haben eine Bestimmung zum Verbot von Praktiken erwirkt, die die Qualität von Roamingdiensten beeinträchtigen (z. B. durch die Umstellung der Verbindung von 4G auf 3G). Verbraucher haben Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung im Ausland wie zu Hause. Roaminganbieter werden verpflichtet, dieselbe Roamingqualität wie im Inland angebotene anzubieten, einschließlich 5G, wenn die gleichen Bedingungen im Netz des Gastlandes verfügbar sind. 

Wenn ein Reisender ein nicht-terrestrisches Netz nutzt, zum Beispiel in einem Flugzeug oder Boot, garantiert die neue Verordnung bessere Informationen und eine automatische Unterbrechung des Dienstes, wenn die Rechnung einen Preis von 50 € erreicht. Betreiber können zusätzliche Dienste anbieten, wie beispielsweise die Möglichkeit, das Roaming in Flugzeugen und Booten abzulehnen.

Nachhaltig für Betreiber

Die neue Roaming-Verordnung legt Obergrenzen für die Gebühren fest, die Hosting-Betreiber dem besuchenden Betreiber in Rechnung stellen können, wodurch es für den Betreiber einfacher wird, die Kosten für die Bereitstellung von Roaming-Diensten zu tragen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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