Wirtschaft
Die Europäische Kommission hat in der staatlichen Beihilfe für die Eisenbahnverbindung zwischen Paris und Paris Charles de Gaulle einen Betrag in Höhe von 1.32 Milliarden genehmigt
Die Europäische Kommission hat französische Unterstützungsmaßnahmen für den Bau einer Expressbahnlinie zwischen Paris und dem Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle genehmigt. Das Projekt wird die Koordinierung der verschiedenen Verkehrsträger im Einklang mit den verkehrspolitischen Zielen der EU verbessern.
Die Kommission erhielt von Frankreich eine Mitteilung über ihre Pläne zur Gewährung staatlicher Beihilfen an ein Joint Venture zwischen der SNCF Réseau und Aéroports de Paris, das eine direkte Expressbahnlinie zwischen dem Pariser Bahnhof Gare de l'Est und dem Pariser Charles bauen und betreiben wird Flughafen de Gaulle. Die geschätzten Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 1.32 Mrd. EUR. Die neue 32 Kilometer lange Strecke soll 2023 ihren Betrieb aufnehmen.
Frankreich zählt derzeit die Olympiade in 2024. Die neue Eisenbahnlinie würde dazu beitragen, die Kapazitätsbedürfnisse zu erfüllen, wenn sie in ihrem Angebot erfolgreich waren.
Die Beihilfe wird in Form eines steuerfreien Zuschusses gewährt, der durch eine Abgabe finanziert wird, die ab 2024 für alle Fluggäste erhoben wird, die den Flughafen Charles de Gaulle nutzen (mit Ausnahme der Passagiere auf der Durchreise). Darüber hinaus garantiert ein staatlicher Garantiemechanismus (bekannt als "Cession Dailly Acceptée") die Zahlung der Darlehen des Konzessionärs.
Die Kommission prüfte die Maßnahmen nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Koordinierung des Verkehrs ermöglichen.
Die Kommission prüfte die Unterstützungsmaßnahmen und stellte fest, dass
1) Die Unterstützung trägt zur Entwicklung eines besser koordinierten und nachhaltigeren Verkehrssystems bei.
2) Die Maßnahmen sind für die Durchführung des Projekts notwendig und verhältnismäßig. Insbesondere wird die Unterstützung aus der Fluggastabgabe die Finanzierungslücke des Projekts nicht überschreiten. Das Vorhandensein von Rückforderungsmechanismen und Revisionsklauseln stellt sicher, dass der Konzessionär während des gesamten Konzessionszeitraums nicht überkompensiert wird.
3) Die Auswahl des Betreibers der Personenbeförderungsdienste, die die Infrastruktur nutzen, wird durch ein wettbewerbsfähiges, transparentes und nichtdiskriminierendes Angebot durchgeführt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die öffentliche Unterstützung für den Bau der Expresslinie im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht. Dies steht in vollem Einklang mit den Prioritäten der Juncker-Kommission zur Unterstützung von Investitionsprojekten der Mitgliedstaaten, um Wachstum, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
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