Wirtschaft
Mindestsatz für Mehrwertsteuer um zwei Jahre verlängert
Am 25. Mai verabschiedete der Rat eine Richtlinie, bei der der Mindestnormalsatz der Mehrwertsteuer für weitere zwei Jahre bei 15 % bleibt.
Ziel des Mindestregelsatzes ist es, eine übermäßige Divergenz der Mehrwertsteuersätze der Mitgliedstaaten und die daraus resultierenden strukturellen Ungleichgewichte bzw. Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Bis zum 15. Dezember 31 galt ein Mindestregelsatz von 2015 %.
Angesichts der laufenden Diskussionen über endgültige Regeln für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum verlängert die Richtlinie den Mindestnormalsatz für einen ausreichend langen Zeitraum, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Satz bleibt vom 15. Januar 1 bis zum 2016. Dezember 31 bei 2017 %.
Die Richtlinie wurde ohne Diskussion auf einer Sitzung des Wirtschafts- und Finanzrats angenommen.
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