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Die Kommission kündigt Abzüge von den 2013-Fangquoten an

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00070dce-642Am 8. August kündigte die Europäische Kommission für die Mitgliedstaaten Abzüge von den Fangquoten für 2013 an, die ihre Quoten im Jahr 2012 überschritten haben. Mit dieser jährlichen Abzugsübung kann die Kommission die Schäden an den im Vorjahr überfischten Beständen sofort beheben und eine nachhaltige Nutzung sicherstellen von den Mitgliedstaaten der gemeinsamen Fischereiressourcen.

Die Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, Maria Damanaki, sagte: "Während wir jetzt auf die Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik hinarbeiten, besteht unsere Priorität darin, sicherzustellen, dass die Vorschriften für alle rigoros und fair durchgesetzt werden im Vergleich zum Vorjahr und zielen darauf ab, einen längerfristigen Trend in dieser Hinsicht sicherzustellen. Dies wird Teil unseres fortgesetzten Fokus auf die Durchsetzung von Kontrollbestimmungen sein, was entscheidend ist, um die Überfischung zu stoppen und die langfristige Nachhaltigkeit unserer Bestände zu erreichen. "

Quotenabzüge werden für dieselben Bestände durchgeführt, die im Vorjahr überfischt wurden, wobei weitere Abzüge für aufeinanderfolgende Überfischung, Überfischung über 5% vorgenommen werden oder wenn die betreffenden Bestände einem Mehrjahresplan unterliegen.

Sollte einem Mitgliedstaat jedoch keine Quote zur Rückzahlung seiner Überfischung zur Verfügung stehen, werden die Mengen von einem alternativen Bestand in demselben geografischen Gebiet abgezogen, wobei die Notwendigkeit berücksichtigt wird, Rückwürfe in der gemischten Fischerei zu vermeiden. Abzüge auf alternative Bestände werden in Absprache mit den betroffenen Mitgliedstaaten beschlossen und später in diesem Jahr in einer gesonderten Verordnung veröffentlicht.

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